Im Konfliktfall: Telefon: 089 / 579 518 34, E-Mail: info@eucon-institut.de

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Europäisches Institut für Conflict Management

Konfliktmanagement seit mehr als 25 Jahren

EUCON wurde 1998 als Pionierin der Wirtschaftsmediation in Deutschland gegründet, mit dem Ziel, Mediation als Konfliktlösungsinstrument zwischen Unternehmen (B2B) zu fördern. Die Organisation vereint wissenschaftlich fundierte und praxiserprobte Ansätze zur Konfliktvermeidung, -analyse und -lösung. Seit über 25 Jahren bietet EUCON administrierte Mediationsverfahren an, seit über 10 Jahren auch Güteverfahren. Beide Verfahren basieren auf umfangreicher Erfahrung aus bedeutenden Unternehmenskonflikten sowie auf eigens entwickelten Vertragsklauseln und Verfahrensordnungen.

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Konflikte sind nützlich, wenn sie Engpässe in Entscheidungsprozessen beseitigen. Überwiegend kosten sie jedoch unnötig Kräfte, Geld und Zeit und beschädigen Beziehungen.

Mediation und Güteverfahren
– EUCON setzt Maßstäbe

Wo unterschiedliche Interessen aufeinander treffen, entstehen häufig Konflikte. Auch und gerade im Wirtschaftsleben. Konflikte sind nützlich, wenn sie Engpässe in Entscheidungsprozessen beseitigen. Überwiegend kosten sie jedoch unnötig Kräfte, Geld und Zeit und beschädigen Beziehungen. Der bessere Ansatz ist, nach unserer Erfahrung, Konflikte frühzeitig zu erkennen und richtig mit ihnen umzugehen. Deshalb bieten wir allen, die in oder für Unternehmen arbeiten, Unterstützung durch das EUCON Conflict Management. Das EUCON Conflict Management beginnt beim Erkennen von Interessengegensätzen und endet bei passenden Lösungen.

Das EUCON Mediationsverfahren

Das EUCON Mediationsverfahren wurde von EUCON mit namhaften Wissenschaftlern, Unternehmen und Anwaltskanzleien im Zusammenhang mit dem EUCON MEDIATION PROCESS entwickelt und ist dabei weit über die Anforderungen des Mediationsgesetzes hinausgegangen.

Die Schwerpunkte des EUCON-Mediationsverfahrens im Einzelnen sind:

  • Optimierte Effizienz und Planbarkeit des Mediationsverfahrens
  • Einigung der Parteien auf die EUCON-MedO genügt – damit ist kein weiterer Mediatorenvertrag erforderlich
  • Minimierte Transaktionskosten sowie klare Kostenstruktur
  • Regelverfahrensdauer von nur 90 Tagen
  • Keine Verfahrensverzögerung durch eine Partei möglich
  • Qualifizierte, über das Mediationsgesetz hinausgehende, Vertraulichkeitsregeln
  • Möglichkeit der Einbeziehung evaluativer Verfahren (z.B. Einholung von Sachverständigengutachten)

Das EUCON Güteverfahren

Als vom Präsidenten des OLG München anerkannte Gütestelle bietet EUCON auch die Durchführung von Güteverfahren nach der EUCON-Güteverfahrensordnung an.

Bei dem EUCON-Güteverfahren handelt es sich um ein schnelles und kostengünstiges Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Dieses Verfahren kann auf Antrag einer der Konfliktparteien eingeleitet werden, ohne dass die Einschaltung eines Gerichts erforderlich ist.

Das Ergebnis einer Einigung im Güteverfahren kann zu einem Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO führen.

Die Kosten des Güteverfahrens sind in der Regel gem. § 91 ZPO von der unterliegenden Partei in einem nachfolgenden Zivilprozess zu tragen.