10 Jahre EUCON – Gütestelle Am 10. Oktober 2024 feiern wir das 10-jährige Bestehen der EUCON-Gütestelle in München. Seien Sie dabei und freuen Sie sich auf spannende Programmpunkte wie: ProgrammAnmeldungVeranstaltungsort Programm: 17:00 Uhr – Einlass / 17:30 Uhr – Beginn
Streitbeilegung in Europa: Herausforderungen und Chancen in der ADR Wir bringen Experten aus verschiedenen europäischen Ländern, wie Frankreich, Spanien, die Türkei, UK und Österreich, zusammen. Diese werden Einblicke in die länderspezifischen Herausforderungen und Chancen der ADR in ihrem jeweiligen Rechtssystem
Konfliktlösung durch Storytelling und Storythinking Unsere Gehirne machen aus Informationen Geschichten, ob wir das wollen oder nicht. Dieselben Informationen können dabei in verschiedenen Gehirnen zu völlig unterschiedlichen Geschichten führen. So entstehen Konflikte. Während es bei einem Streit vor (Schieds-)Gerichten für
EUCON – Neujahrsempfang am 06. Februar 2024 Am 06. Februar 2024 veranstalten wir unseren jährlichen Neujahrsempfang und laden Sie herzlich ein mit uns in München ins neue Jahr zu starten! Ab 18:00 Uhr empfangen wir Sie im Noerr Konferenzzentrum in
Am 20. November 2023 trat unsere aktualisierte Güteverfahrensordnung (GüteVO) in Kraft. Mit dieser Aktualisierung können wir den aktuellen Anforderungen des Marktes noch besser gerecht werden. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Die EUCON – Europäisches Institut für Conflict Management e.V. begrüßt die Initiative des Bundesministeriums der Justiz, das deutsche Schiedsverfahrensrecht einer Modernisierung zu unterziehen. Eine Modernisierung dient nicht nur dazu, Deutschland als Schiedsstandort zu stärken, sondern als Justizstandort insgesamt. Das deutsche
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung veröffentlicht und zur Diskussion gestellt und zugleich um Stellungnahme zu einzelnen Aspekten des in dem Entwurf enthaltenen Regelungspunktes “Präsenzzeitstunden“ gebeten. Das Europäische Institut für Konfliktmanagement e.V.
25 Jahre EUCON – 25 Jahre erfolgreiches Konfliktmanagement Am 20. Juni 2023 feiern wir unser 25-jähriges Bestehen und möchten Sie herzlich dazu einladen, dieses besondere Ereignis mit uns in München zu begehen! Ab 17:00 Uhr eröffnen wir den Empfang mit
Nach einem Rück- und Ausblick der EUCON freuen wir uns mit Ihnen auf den Vortrag von Während die Verantwortlichen in Europa mit den gravierenden humanitären, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine zu kämpfen haben, rivalisieren die
Nach 11 Jahren als Vorstandsvorsitzender und insgesamt 23 Jahren Vorstandstätigkeit gibt Dr. Hans-Uwe Neuenhahn nun den Staffelstab an Dr. Ulrich Hagel weiter, der in der Mitgliederversammlung vom 06. Oktober einstimmig zum Vorsitzenden gewählt wurde. Der Rechtsanwalt und Unternehmensjurist wirkte bereits als Beiratsmitglied an der
Konfliktlösungsverfahren unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich ihrer Ergebnisqualität, ihrer Kosten und ihres Zeitbedarfs. Welches Konfliktlösungsverfahren den Konflikt am effektivsten lösen kann, hängt von der Konfliktart, von der Interessenlage und Zielsetzung der Parteien ab. Bei Konflikten zwischen Unternehmen spielen neben der
Der Vergleich von mehreren Handlungsoptionen (z.B. unterschiedlicher Angebote) unter Berücksichtigung verschiedener Teilaspekte (z.B. Preis, Qualität, Liefertermine) stellt eine zentrale Herausforderung in unternehmerischen Vertragsverhandlungen dar. Verhandler müssen sich fragen: „Wie gut ist mein aktueller Stand im Vergleich zu meinen Alternativen?“ und
Nach einem Rück- und Ausblick der EUCON freuen wir uns mit Ihnen auf den Vortrag von Stefan Kornelius zum Thema Ukraine-Konflikt – kann Europa im Frieden mit Russland leben? Stefan Kornelius leitet seit 2021 das Politik-Ressort der Süddeutschen Zeitung. Von
EUCON knüpft an Erfolge der letzten Jahre an:Erneut wurden bei EUCON Güteverfahren mit einem Gesamtgegenstandswert von über einer Milliarde Euro eingeleitet Bei EUCON wurden von Januar 2021 bis Januar 2022 Güteverfahren mit einem Gesamtgegenstandswert über eine Milliarde Euro eingereicht. Mit
Verfahren aus Klauselvollzug Alle Verfahren im Jahr 2021 resultierten aus dem Vollzug von vertraglichen EUCON-Mediationsklauseln. Überwiegend Verfahren aus IT-Streitigkeiten Zeitnahe Durchführung der Verfahren Erfolgreicher Abschluss der Mediationsverfahren – ein Verfahren mit Übergang in ein Schiedsverfahren Erstes virtuelles EUCON-Güteverfahren in 2021
EUCON ist Ihr zuverlässiger Partner – auch an den letzten Tagen im Jahr Sie haben ein bedeutendes Mandat, bei dem Sie die Verjährung am Jahresende hemmen müssen. Dabei wollen Sie sicher gehen, dass der Eingang schnellst möglich bestätigt wird und
Was Verhandlungsprofis von Filmemachern lernen können Geschichten unterhalten und schaffen Vertrauen. Sie motivieren und trösten. Sie zetteln zwar auch Konflikte an, können aber genauso gut eine hoffnungsvolle Zukunft impfen.PR-Agenturen und Denkfabriken, Therapeuten, Influencer und Netflix-Abonnenten müssen über die Macht von
Besser Verhandeln Lernen Die Felder A und B auf dem Schachbrett haben dieselbe Farbe. Aber das sehen wir nicht. Die klassische optische Täuschung ist ein wunderbares Sinnbild für Verhandlungen. Denn wir nehmen die Realität durch den Filter unseres Wissens wahr.
Legal Tech – Streitbeilegung aus dem Automaten? Mit der wachsenden Bedeutung des E-Commerce und der stetigen Entfaltung des Internets der Dinge verlagert sich auch der Umgang mit Konflikten zunehmend in die virtuelle Sphäre. Digitales Konfliktmanagement gilt als unternehmerisch attraktiv, weil
Erfahrungen aus der Covid-19 Pandemie und künftige Entwicklungen Virtuelle oder hybride Verhandlungen sind in den letzten Monaten gerade im internationalen Bereich immer mehr zur Norm geworden und auch in vielen nationalen Verfahren zum Einsatz gekommen. Auch wenn die Hoffnung besteht,
Mediation und Güteverfahren – EUCON setzt Maßstäbe
Wo unterschiedliche Interessen aufeinander treffen, entstehen häufig Konflikte. Auch und gerade im Wirtschaftsleben. Konflikte sind nützlich, wenn sie Engpässe in Entscheidungsprozessen beseitigen. Überwiegend kosten sie jedoch unnötig Kräfte, Geld und Zeit und beschädigen Beziehungen. Der bessere Ansatz ist, nach unserer Erfahrung, Konflikte frühzeitig zu erkennen und richtig mit ihnen umzugehen. Deshalb bieten wir allen, die in oder für Unternehmen arbeiten, Unterstützung durch das EUCON Conflict Management. Das EUCON Conflict Management beginnt beim Erkennen von Interessengegensätzen und endet bei passenden Lösungen.
Das EUCON Mediationsverfahren
Das EUCON Mediationsverfahren wurde von EUCON mit namhaften Wissenschaftlern, Unternehmen und Anwaltskanzleien im Zusammenhang mit dem EUCON MEDIATION PROCESS entwickelt und ist dabei weit über die Anforderungen des Mediationsgesetzes hinausgegangen..
Die Schwerpunkte des EUCON-Mediationsverfahrens im Einzelnen sind:
- Optimierte Effizienz und Planbarkeit des Mediationsverfahrens
- Einigung der Parteien auf die EUCON-MedO genügt – damit ist kein weiterer Mediatorenvertrag erforderlich
- Minimierte Transaktionskosten sowie klare Kostenstruktur
- Regelverfahrensdauer von nur 90 Tagen
- Keine Verfahrensverzögerung durch eine Partei möglich
- Qualifizierte, über das Mediationsgesetz hinausgehende, Vertraulichkeitsregeln
- Möglichkeit der Einbeziehung evaluativer Verfahren (z.B. Einholung von Sachverständigengutachten)
Das EUCON Güteverfahren
Als vom Präsidenten des OLG München anerkannte Gütestelle bietet EUCON auch die Durchführung von Güteverfahren nach der EUCON-Güteverfahrensordnung an.
Bei dem EUCON-Güteverfahren handelt es sich um ein schnelles und kostengünstiges Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Dieses Verfahren kann auf Antrag einer der Konfliktparteien eingeleitet werden, ohne dass die Einschaltung eines Gerichts erforderlich ist.
Das Ergebnis einer Einigung im Güteverfahren kann zu einem Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO führen.
Die Kosten des Güteverfahrens sind in der Regel gem. § 91 ZPO von der unterliegenden Partei in einem nachfolgenden Zivilprozess zu tragen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. Oktober 2015 – IV ZR 526/14 entschieden,Mehr
dass die Anrufung einer Gütestelle zum Zwecke der Verjährungshemmung rechtsmissbräuchlich ist, wenn schon vor der Einreichung des Güteantrags feststeht, dass der Antragsgegner nicht bereit ist, an einem Güteverfahren mitzuwirken und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen, und er dies dem Antragsteller schon im Vorfeld in eindeutiger Weise mitgeteilt hat. In diesem Fall ist es dem Gläubiger gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf eine Hemmung der Verjährung durch Bekanntgabe des Güteantrags zu berufen.
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