Effiziente Lösung externer Unternehmenskonflikte durch alternative Konfliktlösungsverfahren
Studie des Europäischen Instituts für Conflict Management e.V. (EUCON) unter Einbeziehung einer 2018 bei Unternehmen und Anwälten durchgeführten Umfrage.
Alternative Konfliktlösungsverfahren wie Mediation und Schlichtung haben große Vorteile bei der Konfliktlösung zwischen Unternehmen bzw. Gesellschaftern mit Blick auf die Ergebnisqualität, die Verfahrensdauer und last but not least die Kosten. Mit diesen Verfahren können gleichzeitig eine weitere Konflikteskalation vermieden und Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten werden. Dies zeigen die von EUCON betreuten Mediations- und Schlichtungsverfahren zwischen Unternehmen bzw. im Gesellschafterkreis. Diese Verfahren resultierten überwiegend aus dem Vollzug vertraglicher Bestimmungen über das im Konfliktfall zu wählende Verfahren.
In der Praxis werden diese Verfahren jedoch noch immer zu wenig angewandt. Um die Hintergründe hierfür zu erfahren, hat EUCON 2018 in Kooperation mit dem RoundTable Konfliktmanagement der Deutschen Wirtschaft e.V. (RTMKM) eine Umfrage bei größeren Unternehmen und Anwaltskanzleien durchgeführt. Die Ergebnisse und deren Bewertung haben wir in die Studie aufgenommen. Gefragt wurde unter anderem nach der Bereitschaft, Konfliktlösungsklauseln schon vertraglich zu vereinbaren. Hervorzuheben ist die positive Bewertung von Mediation und Schlichtung, die allerdings im Kontrast zu deren tatsächlicher Nutzung sowohl durch die Unternehmen als auch durch die Anwälte steht. Die genannten Hinderungsgründe lassen sich mit von Institutionen wie EUCON angebotenen Mediationen und Schlichtungen jederzeit ausräumen. Es ist anzunehmen, dass sich Anwälte und Unternehmen noch nicht ausreichend mit diesen Verfahren auseinandergesetzt haben.
EUCON empfiehlt die vertragliche Aufnahme von Mediationsklauseln. Sollten solche Bestimmungen nicht vorliegen, können ad hocMediationen bei EUCON durchgeführt werden. Sollten sich die Parteien hierauf nicht einigen, kann auch der einseitige Antrag auf Durchführung eines EUCON-Güteverfahrens für eine Konfliktlösung zielführend sein.
Die alternativen Konfliktlösungsverfahren der EUCON im Überblick:
Das EUCON Mediationsverfahren
Das EUCON Mediationsverfahren wurde von EUCON mit namhaften Wissenschaftlern, Unternehmen und Anwaltskanzleien im Zusammenhang mit dem EUCON MEDIATION PROCESS entwickelt und ist dabei weit über die Anforderungen des Mediationsgesetzes hinausgegangen.
Die Schwerpunkte des EUCON-Mediationsverfahrens im Einzelnen sind:
- Optimierte Effizienz und Planbarkeit des Mediationsverfahrens
- Einigung der Parteien auf die EUCON-MedO genügt – damit ist kein weiterer Mediatorenvertrag erforderlich
- Minimierte Transaktionskosten sowie klare Kostenstruktur
- Regelverfahrensdauer von nur 90 Tagen
- Keine Verfahrensverzögerung durch eine Partei möglich
- Qualifizierte, über das Mediationsgesetz hinausgehende, Vertraulichkeitsregeln
- Möglichkeit der Einbeziehung evaluativer Verfahren (z.B. Einholung von Sachverständigengutachten)
Das EUCON Güteverfahren
Als vom Präsidenten des OLG München anerkannte Gütestelle bietet EUCON auch die Durchführung von Güteverfahren nach der EUCON-Schlichtungsordnung an.
Bei dem EUCON-Güteverfahren handelt es sich um ein schnelles und kostengünstiges Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Dieses Verfahren kann auf Antrag einer der Konfliktparteien eingeleitet werden, ohne dass die Einschaltung eines Gerichts erforderlich ist. Mit dem EUCON-Güteverfahren wird eine sichere Verjährungshemmung einseitig herbeigeführt.
Das Ergebnis einer Einigung im Güteverfahren kann zu einem Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO führen. Auf Wunsch der Konfliktparteien kann das Güteverfahren in eine Mediation nach der EUCON-Mediationsordnung unter Anrechnung der Gebühren des Güteverfahrens überführt werden, welches sich bei komplexeren Konflikten empfiehlt. Die Kosten des Güteverfahrens sind in der Regel gem. § 91 ZPO von der unterliegenden Partei in einem nachfolgenden Zivilprozess zu tragen.