Am 20. November 2023 trat unsere aktualisierte Güteverfahrensordnung (GüteVO) in Kraft. Mit dieser Aktualisierung können wir den aktuellen Anforderungen des Marktes noch besser gerecht werden. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Einreichung per E-Mail
  • Einfache Auslandszustellung – durch Regelungen zur internationalen Zustellung in der GüteVO
  • Mehr Transparenz beim Ablauf des Güteverfahrens
  • Unverbindlicher Schlichterspruch bei Scheitern einer Einigung in der Gütesitzung
  • Höhere Flexibilität des Schlichters – Einsatz mediativer Elemente möglich
  • Möglichkeit zur Durchführung virtueller Verhandlungen

Neue EUCON Güteverfahrensordnung