Am 20. November 2023 trat unsere aktualisierte Güteverfahrensordnung (GüteVO) in Kraft. Mit dieser Aktualisierung können wir den aktuellen Anforderungen des Marktes noch besser gerecht werden. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Einreichung per E-Mail
- Einfache Auslandszustellung – durch Regelungen zur internationalen Zustellung in der GüteVO
- Mehr Transparenz beim Ablauf des Güteverfahrens
- Unverbindlicher Schlichterspruch bei Scheitern einer Einigung in der Gütesitzung
- Höhere Flexibilität des Schlichters – Einsatz mediativer Elemente möglich
- Möglichkeit zur Durchführung virtueller Verhandlungen
Neue EUCON Güteverfahrensordnung