1. Antragstellung seitens des Anspruchinhabers
2. Eingangsbestätigung seitens EUCON
3. Zustellung an Gegenseite
3.1 Gegenseite erklärt sich mit Verfahren nach Schlichtungs- und Kostenordnung einverstanden
3.1 Gegenseite lehnt Verfahren ab bzw. äußert sich innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung nicht
3.2 Schlichterbestimmung, Terminsbestimmung, Ladung seitens EUCON
3.2 Verfahrensende mit Erfolglosigkeitsbescheinigung
3.3 Schlichtungsverhandlung / ggf. noch schriftliches Vorverfahren
3.3 Verjährungshemmung endet 6 Monate nach Verfahrensende
4. Schlichtungsverhandlung/ ggf. noch schriftl. Vorverfahren
4.1 Einigung durch protokollierten Vergleich ꞊ vollstreckbarer Titel!
4.1 Scheitern der Schlichtung durch Nichteinigung oder Säumnis