1. Antragstellung seitens des Anspruchinhabers


2. Eingangsbestätigung seitens EUCON


3. Zustellung an Gegenseite

3.1 Gegenseite erklärt sich mit Verfahren nach Schlichtungs- und Kostenordnung einverstanden

3.1 Gegenseite lehnt Verfahren ab bzw. äußert sich innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung nicht

3.2 Schlichterbestimmung, Terminsbestimmung, Ladung seitens EUCON

3.2 Verfahrensende mit Erfolglosigkeitsbescheinigung

3.3 Schlichtungsverhandlung / ggf. noch schriftliches Vorverfahren

3.3 Verjährungshemmung endet 6 Monate nach Verfahrensende


4. Schlichtungsverhandlung/ ggf. noch schriftl. Vorverfahren

4.1 Einigung durch protokollierten Vergleich ꞊ vollstreckbarer Titel!

4.1 Scheitern der Schlichtung durch  Nichteinigung oder Säumnis