Verfahren aus Klauselvollzug

  • Alle Verfahren im Jahr 2021 resultierten aus dem Vollzug von vertraglichen EUCON-Mediationsklauseln.
  • Überwiegend Verfahren aus IT-Streitigkeiten
  • Zeitnahe Durchführung der Verfahren
  • Erfolgreicher Abschluss der Mediationsverfahren – ein Verfahren mit Übergang in ein Schiedsverfahren

Erstes virtuelles EUCON-Güteverfahren in 2021 erfolgreich abgeschlossen

Streit zwischen einem namhaften Unternehmen und dessen Softwarelieferanten über ein komplexes IT-Projekt – seit 2016 in Schieflage

  • Antrag auf Einleitung eines EUCON-Güteverfahrens Ende 2020
  • Zustimmung der Gegenseite zur Durchführung dieses Verfahrens
  • Anwendung der EUCON-Schlichtungsordnung
  • Schlichterbestimmung durch EUCON
  • Erfolgreicher Abschluss durch Restrukturierung des IT-Projekts nach fünf Monaten

EUCON MEDIATION PROCESS (EMP)

Der EUCON MEDIATION PROCESS ermöglicht den Konfliktparteien eine effiziente, schnelle und kostengünstige Konfliktlösung mit qualifizierter Mediatorentätigkeit. Er ist im Hinblick auf die Verfahrensbegleitung durch EUCON bis zu dessen Abschluss, das Auswahlverfahren für den Mediator, das interne Controlling des Mediationsverfahrens und die Einholung des Feedbacks bei den Konfliktparteien einzigartig.

EUCON Mediationsklauseln

EUCON bietet verschiedenen Klauseln als Konfliktairbag

EUCON Mediationsklausel
Die Parteien führen hinsichtlich etwaiger Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, ein Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institutes für Conflict Management e.V. (EUCON) durch.

Variante für Satzung
Hinsichtlich etwaiger Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Satzung ergeben, wird ein Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institutes für Conflict Management e.V. (EUCON) durchgeführt.

Variante mit Schiedsverfahren
Die Parteien führen hinsichtlich etwaiger Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, ein Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institutes für Conflict Management e.V. (EUCON) durch. Soweit die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten nicht durch das Mediationsverfahren gütlich beigelegt werden können, werden diese nach der Schiedsgerichtsordnung der … [Hier ist eine entsprechende Schiedsklausel (z. B. die Musterklausel der im konkreten Fall beabsichtigten Schiedsgerichtsorganisation entsprechend deren Empfehlungen oder eine ad-hoc-Schiedsklausel) aufzunehmen.] entschieden.

One-Click – EUCON Mediationsordnung

  • die EUCON-MedO erfordert keinen Vertrag mit dem Mediator bzw. zwischen den Parteien
  • die Mediation kann sofort beginnen
  • dadurch geringere Transaktionskosten für die Konfliktparteien

Mediatoren-Aufnahme- und Auswahlverfahren

Qualität, Professionalität und Seriosität der Mediatoren sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation. Gleiches gilt für die Objektivität und Transparenz des Mediatoren – Auswahlverfahrens. Die Interessen der Konfliktparteien sind hierfür alleiniger Maßstab. Ziel der EUCON ist es, den Konfliktparteien spezialisierte Mediatoren zur Verfügung zu stellen.

  • Einsatz von qualifizierten und praxiserfahrenen Mediatoren
  • Auswahl durch die Parteien im Rahmen eines Ranking-Verfahrens

Evaluation durch die Konfliktparteien

Qualitätssicherung durch Feedbackeinholung über EUCON und den Mediator


Besonderheiten des EUCON-Mediationsverfahrens

  • Langjährige Erfahrungen der EUCON mit Mediationsverfahren mit hohen Gegenstandswerten
  • zügige und effiziente Durchführung der Mediation in engem Kontakt mit EUCON nach Maßgabe der EUCON-MedO
  • Honorarzahlungen ausschließlich über EUCON
  • EUCON-MedO verhindert Verfahrensverzögerung durch eine Partei
  • Über das Mediationsgesetz hinausgehende Vertraulichkeitsregeln
  • Einbeziehung evaluativer Verfahren (z. B. Einholung von Sachverständigen-gutachten) möglich

Im Jahr 2021 wurden Mediationen mit Gegenstandswerten über 25 Mio. Euro durchgeführt