Was ist ein Güteverfahren?
Bei einem Güteverfahren handelt es sich um ein schnelles und kostengünstiges Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Das Verfahren wird auf Antrag einer der Konfliktparteien eingeleitet und kann zu einer interessengerechten und somit nachhaltigen Lösung führen.
EUCON stellt den Parteien hierfür qualifizierte und erfahrene Schlichter zur Seite. Diese bearbeiteten den Konflikt bei Einverständnis der Gegenseite gemeinsam mit den Parteien im Rahmen einer Gütesitzung und können auch einen unverbindlichen Lösungsvorschlag unterbreiten.
Weitere Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus der EUCON-Güteverfahrensordnung.
Vorteile des Güteverfahrens
- Effiziente Konfliktlösung: Güteverfahren bieten eine zeit- und kosteneffektive Alternative zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
- Vertraulichkeit: Die vertrauliche Natur des Güteverfahrens gewährleistet, dass sensible Informationen während des Verfahrens geschützt bleiben und nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
- Kontrolle über das Verfahren: Direkte Beteiligung von Entscheidungsträgern am Verfahren gibt den Parteien mehr Kontrolle über den Ausgang der Streitigkeit.
- Kreativität bei Lösungen: Güteverfahren sind flexibel und können auch nichtrechtliche Aspekte berücksichtigen. Dadurch ist sowohl eine zukunftsgestaltende als auch eine vergangenheitsbewältigende Lösung möglich.
- Vollstreckbares Ergebnis: Eine protokollierte Gütevereinbarung stellt einen Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dar.
- Möglichkeit der Verjährungshemmung: Durch Einreichung des Güteantrags bei EUCON als anerkannte Gütestelle kann die Verjährung von Ansprüchen gehemmt werden. (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB)
- Beendigung der Verjährungshemmung erst sechs Monate nach Abschluss des Güteverfahrens
- Eucon ist örtlich in allen Zivilrechtsstreitigkeiten mit Bezug zum deutschen Rechtsraum zuständig
Urteil vom 28. Oktober 2015 – IV ZR 526/14 Mehr
Warum EUCON?
- Spezialisiert auf höhere Gegenstandswerte
- Schnelle Reaktionszeit bei Antragseingang
- Individuelle Behandlung der Fälle
- Persönlicher Kontakt zur Geschäftsstelle
- Möglichkeit zur Durchführung virtueller Verhandlungen
- Einfache Auslandszustellung durch Regelungen zur internationalen Zustellung in der GüteVO
Im Konfliktfall:
Kontaktieren Sie uns:
Anruf: 089 / 579 518 34
Mail: info@eucon-institut.de
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Mehr Informationen:
Zur Antragsstellung stellen wir Ihnen auf der folgende Seite einen Musterantrag zur Verfügung:
Vom Präsidenten des OLG München anerkannte Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Ablauf des Güteverfahrens
Anerkennung als Gütestelle
EUCON ist vom Präsidenten des OLG München als Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt. Damit ist EUCON berechtigt Güteverfahren durchzuführen, die in einem vollstreckbaren Vergleich münden können.
Musterantrag
Allgemeine Hinweise zur Antragsstellung:
- Einreichung möglich per Post, Fax (089 / 57 86 95 38) oder E-Mail (antrag@eucon-institut.de)
- Bitte reichen Sie, bei postalischer Einreichung, den Antrag im Original sowie eine Kopie für jeden Antragsgegner ein
Verjährungshemmung:
Für eine Verjährungshemmung nach § 204 Absatz 1 Nr. 4 BGB muss der Anspruch hinreichend bestimmt sein. Eine Prüfung auf hinreichende Bestimmtheit des Antrages durch EUCON erfolgt nicht. Eine anwaltliche Beratung wird empfohlen.
Einzahlung der Verfahrensgebühr:
Die Verfahrensgebühr gemäß der jeweils gültigen Kostenordnung der EUCON ist mit Einreichung des Güteantrags fällig. Nach Antragseingang erhält der Antragsteller eine Rechnung über die Verfahrensgebühr. Vor Zahlungseingang erfolgt keine Zustellung des Antrages an den Antragsgegner.
Hinweis:
Bitte beachten Sie: Falls der Antragsgegner bereits eindeutig geäußert haben sollte, nicht an einem Güteverfahren mitwirken zu wollen, ein gleichwohl eingereichter Antrag unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein kann und dann nicht verjährungshemmend wirken würde (vgl. für Einzelheiten BGH, Urteil vom 28.10.2015, Az. IV ZR 526/14)
Wichtiger Hinweis
Ein Güteantrag kann bei EUCON durch Post, Fax (089 / 57 86 95 38) oder E-Mail (antrag@eucon-institut.de) eingereicht werden.
Bei postalischer Antragstellung ist zu beachten, dass EUCON – im Gegensatz zu den Gerichten – keinen Nachtbriefkasten unterhält. Eine vorherige Information der EUCON über eine beabsichtigte Antragstellung ist empfehlenswert. Dem Antragsteller wird in dessen Interesse dringend empfohlen, einen Güteantrag rechtzeitig zu stellen, zumal gem. Ziffer 2.4 der EUCON-Güteverfahrensordnung der Nachweis der rechtzeitigen Einreichung des Güteantrags dem Antragsteller obliegt.
Über den nachfolgenden Button können Sie einen Musterantrag auf Durchführung eines EUCON-Güteverfahrens herunterladen: