Wichtiger Hinweis
Ein Güteantrag kann bei EUCON nur durch Brief oder Fax eingereicht werden. Eine Antragsstellung per Mail ist somit nicht wirksam. Bei postalischer Antragstellung ist zu beachten, dass EUCON – im Gegensatz zu den Gerichten – keinen Nachtbriefkasten unterhält. Eine vorherige Information der EUCON über eine beabsichtigte Antragstellung ist empfehlenswert. Dem Antragsteller wird in dessen Interesse dringend empfohlen, einen Güteantrag rechtzeitig zu stellen, zumal gem. § 2 Abs.2 der EUCON-Schlichtungsordnung der Nachweis der rechtzeitigen Einreichung des Güteantrags dem Antragsteller obliegt.
EUCON Antrag Gütestelle
EUCON Antrag Gütestelle
bei angestrebter Vergleichsbereitschaft