Auf dieser Seite haben wir Ihnen den Ablauf des EUCON-Mediationsverfahrens nach EUCON-MedO dargestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.
Farbzuordnung – EUCON / Mediant(en) / Mediator
Einleitung des Mediationsverfahrens
Einreichung Mediationsantrag; Zahlung der Registrierungsgebühr
Zustellung Mediationsantrag durch EUCON
Stellungnahme durch Antragsgegner
Bestellung des Mediators
(soweit kein einvernehmlicher Vorschlag der Parteien)
Klärung Unabhängigkeit, Verfügbarkeit, Haftpflichtversicherung der Mediatoren durch EUCON
Mitteilung der Präferenzen der Parteien bzgl. vorgeschlagener Mediatoren
Bestellung des Mediators und Anforderung des Vorschusses für Mediator
Durchführung des Mediationsverfahrens
Verfahrensplanung gemäß § 9 MedO (insbesondere Aufstellung Verfahrensplan und Übermittlung an EUCON)
Durchführung Mediationssitzungen gem. § 10 MedO , ggf. Beauftragung Dritter (z. B. Sachverständiger)
Beendigung des Mediationsverfahrens
Erstellung Abschlussbericht und Übermittlung an EUCON
Evaluation des Mediators und Übermittlung an EUCON
Festsetzung der Verfahrenskosten gem. § 16 Abs. 6 MedO und Ausgleich von Überzahlungen und Nachforderungen durch EUCON