Gebührenordnung zur EUCON-Mediationsordnung

in der Fassung vom 15. September 2024

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Gebühren- und Honorarordnung gilt für Mediationsverfahren, die nach der EUCON-Mediationsordnung (EUCON-MedO) durchgeführt werden, in der bei Einleitung des Verfahrens gültigen Fassung.

(2) Neben den Gebühren und Honoraren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.

§ 2 Registrierungsgebühr

EUCON hat Anspruch auf eine Registrierungsgebühr für die Einleitung des Verfahrens und die Klärung der Bereitschaft der Parteien, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Die Registrierungsgebühr wird nicht erstattet, falls die andere Partei zur Durchführung eines Mediationsverfahrens nicht bereit ist oder das Mediationsverfahren aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt wird.

§ 3 Verfahrensgebühr

(1) EUCON hat außerdem Anspruch auf eine Verfahrensgebühr, die den Vorschlag von Mediatoren und die Bestellung des Mediators sowie für die Durchführung des Verfahrens abgilt.

(2) Endet das Verfahren vor Beginn der ersten Mediationssitzung reduziert sich die Verfahrensgebühr um die Hälfte.

(3) Werden auf Antrag einer der Parteien mehrere (§ 5 Abs. 7 EUCON-MedO) oder weitere Mediatoren (§ 5 Abs. 4 EUCON-MedO und § 7 Abs. 3 EUCON-MedO) vorgeschlagen, erhöht sich die Verfahrensgebühr um 20 %.

§ 4 Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühren und Honorare ist vom Gegenstandswert abhängig und ergibt sich jeweils aus der Gebühren- und Honorartabelle.

§ 5 Mediatorenhonorar und -auslagen

(1) Das Honorar des Mediators bemisst sich nach seinem Zeitaufwand für die Mediation und aufgrund des sich aus der Gebühren- und Honorartabelle ergebenden Stundensatzes. Jede angefangenen 10 Minuten werden zu einem Sechstel des Stundensatzes abgerechnet. Die Parteien erhalten einen detaillierten Stundennachweis.

(2) Angemessene Auslagen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, werden gegen Nachweis gesondert erstattet.

(3) Bei Hinzuziehung eines Co-Mediators ergibt sich dessen Honorar ebenfalls aus der Gebühren- und Honorartabelle.

§ 6 Gegenstandswert

Der Gegenstandswert wird durch EUCON nach Anhörung der Parteien festgesetzt.

Anhang: Gebühren- und Honorartabelle

Gebühren- und Honorartabelle
Gegenstandswert
in EUR
Registrierungs-gebühr
in EUR
Verfahrensgebühr
in EUR
Mediatorenhonorar
pro Stunde in EUR
bis 100.000 250 500 250
über 100.000 bis 1.000.000 250 2.000 350
über 1.000.000 bis 10.000.000 250 6.000 350
über 10.000.000 250 8.000 350