Gebührenordnung zur EUCON-Mediationsordnung
in der Fassung vom 15. September 2024
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Gebühren- und Honorarordnung gilt für Mediationsverfahren, die nach der EUCON-Mediationsordnung (EUCON-MedO) durchgeführt werden, in der bei Einleitung des Verfahrens gültigen Fassung.
(2) Neben den Gebühren und Honoraren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.
§ 2 Registrierungsgebühr
EUCON hat Anspruch auf eine Registrierungsgebühr für die Einleitung des Verfahrens und die Klärung der Bereitschaft der Parteien, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Die Registrierungsgebühr wird nicht erstattet, falls die andere Partei zur Durchführung eines Mediationsverfahrens nicht bereit ist oder das Mediationsverfahren aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt wird.
§ 3 Verfahrensgebühr
(1) EUCON hat außerdem Anspruch auf eine Verfahrensgebühr, die den Vorschlag von Mediatoren und die Bestellung des Mediators sowie für die Durchführung des Verfahrens abgilt.
(2) Endet das Verfahren vor Beginn der ersten Mediationssitzung reduziert sich die Verfahrensgebühr um die Hälfte.
(3) Werden auf Antrag einer der Parteien mehrere (§ 5 Abs. 7 EUCON-MedO) oder weitere Mediatoren (§ 5 Abs. 4 EUCON-MedO und § 7 Abs. 3 EUCON-MedO) vorgeschlagen, erhöht sich die Verfahrensgebühr um 20 %.
§ 4 Höhe der Gebühren
Die Höhe der Gebühren und Honorare ist vom Gegenstandswert abhängig und ergibt sich jeweils aus der Gebühren- und Honorartabelle.
§ 5 Mediatorenhonorar und -auslagen
(1) Das Honorar des Mediators bemisst sich nach seinem Zeitaufwand für die Mediation und aufgrund des sich aus der Gebühren- und Honorartabelle ergebenden Stundensatzes. Jede angefangenen 10 Minuten werden zu einem Sechstel des Stundensatzes abgerechnet. Die Parteien erhalten einen detaillierten Stundennachweis.
(2) Angemessene Auslagen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, werden gegen Nachweis gesondert erstattet.
(3) Bei Hinzuziehung eines Co-Mediators ergibt sich dessen Honorar ebenfalls aus der Gebühren- und Honorartabelle.
§ 6 Gegenstandswert
Der Gegenstandswert wird durch EUCON nach Anhörung der Parteien festgesetzt.
Anhang: Gebühren- und Honorartabelle
Gebühren- und Honorartabelle | |||
Gegenstandswert in EUR |
Registrierungs-gebühr in EUR |
Verfahrensgebühr in EUR |
Mediatorenhonorar pro Stunde in EUR |
bis 100.000 | 250 | 500 | 250 |
über 100.000 bis 1.000.000 | 250 | 2.000 | 350 |
über 1.000.000 bis 10.000.000 | 250 | 6.000 | 350 |
über 10.000.000 | 250 | 8.000 | 350 |