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Das EUCON Mediationsverfahren

Was ist Mediation?

Mediation ist eine kooperative Konfliktlösungsmethode, bei der eine unabhängige, neutrale dritte Person, die als Mediator bezeichnet wird, die Parteien bei der Beilegung eines Streits unterstützt.

Das Mediationsverfahren ist ein flexibles, vertrauliches und außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien durch strukturierte Verhandlungen mit Hilfe des Mediators gemeinsam eine Einigung erarbeiten, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der wesentliche Unterschied zum Gerichtsverfahren besteht darin, dass die Parteien selbst aktiv und eigenverantwortlich an einer interessengerechten Lösung ihres Konflikts mitwirken. Die Entscheidungsgewalt über Fortführung und Ausgang des Mediationsverfahrens bleibt zu jedem Zeitpunkt bei den Parteien.

Der Mediator ist weder Richter noch Schlichter, sondern ein allparteilicher Mittler, der auf Grundlage seiner Ausbildung und Erfahrungen die Parteien ohne Zwangsmittel durch das Verfahren führt. Mit Sachverstand und geeigneter Methodik unterstützt er bei der Definition ihrer Interessen und der gemeinschaftlichen Entwicklung zukunftsorientierter Konfliktlösungen.

Die anschließende Untersuchung und Bewertung der gefundenen Lösungsmöglichkeiten leitet über zur Ausarbeitung der für alle Parteien geeignetsten Alternative. Die von den Parteien gemeinsam erarbeitete zukunftsorientierte Einigung erhöht die Akzeptanz und Tragfähigkeit bei beiden Seiten.

Als Abschluss einer Mediation soll eine (auch rechtsverbindliche) Vereinbarung zur Konfliktbeilegung stehen, die alle beteiligten Konfliktparteien unterzeichnen und umsetzen.

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Vorteile der Mediation

  • Schnelle und kostengünstige Konfliktlösung im Gegensatz zu aufwändigen Verfahren
  • Bedürfnisse und Interessen aller beteiligten Parteien werden berücksichtigt
  • Schutz Ihres Unternehmens vor Imageverlusten
  • Planungssicherheit
  • Volle Kontrolle über die Verhandlungen und deren Ergebnis
  • Fortführung der geschäftlichen bzw. persönlichen Beziehungen
  • Eröffnung neuer kreativer Lösungsoptionen
  • Erzielung von wirtschaftlich rentablen Ergebnissen
  • Bewahrung der Vertraulichkeit auf beiden Seiten

RA Harald Bechteler, Partner bei Taylor Wessing

Ablauf des Mediationsverfahrens nach der EUCON-MedO

Auf dieser Seite haben wir Ihnen den Ablauf des EUCON-Mediationsverfahrens nach EUCON-MedO dargestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.

Einleitung des Mediationsverfahrens

Einreichung Mediationsantrag; Zahlung der Registrierungsgebühr

Zustellung Mediationsantrag durch EUCON

Stellungnahme durch Antragsgegner

Bestellung des Mediators

(soweit kein einvernehmlicher Vorschlag der Parteien)

Klärung Unabhängigkeit, Verfügbarkeit, Haftpflichtversicherung der Mediatoren durch EUCON

Mitteilung der Präferenzen der Parteien bzgl. vorgeschlagener Mediatoren

Bestellung des Mediators und Anforderung des Vorschusses für Mediator

Durchführung des Mediationsverfahrens

Verfahrensplanung gemäß § 9 MedO (insbesondere Aufstellung Verfahrensplan und Übermittlung an EUCON)

Durchführung Mediationssitzungen gem. § 10 MedO , ggf. Beauftragung Dritter (z. B. Sachverständiger)

Beendigung des Mediationsverfahrens

Erstellung Abschlussbericht und Übermittlung an EUCON

Evaluation des Mediators und Übermittlung an EUCON

Festsetzung der Verfahrenskosten gem. § 16 Abs. 6 MedO und Ausgleich von Überzahlungen und Nachforderungen durch EUCON

Beispiele erfolgreicher Mediationen

Konfliktvorsorge schon bei Vertragsabschluss

EUCON empfiehlt die Aufnahme von Mediationsklauseln in Verträge, um eine konstruktive Konfliktlösung für den Fall späterer Konflikte vorzusehen. Diese Aufnahme schon bei Vertragsabschluss hat sich sehr bewährt, da im Konfliktfall die gegenseitigen Positionen oftmals so verhärtet sind, dass die Parteien sich auf konstruktive Konfliktlösungsverfahren nicht einigen können, obwohl diese bei objektiver Betrachtung im Interesse beider Parteien liegen. Neben der Mediationsklausel für Verträge zwischen Unternehmen kommt der Mediationsklausel für Satzungen zur konstruktiven Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten eine besondere Bedeutung zu.

Darüber hinaus bietet EUCON als Eskalationsklausel die Kombination eines Mediationsverfahrens mit einem nachfolgenden Schiedsverfahren an. Damit ist die Chance auf eine Einigung in der Mediation gewahrt und bei Nichteinigung ein Schiedsverfahren mit dessen Vorteilen ermöglicht.

Die EUCON-Mediationsklauseln

Mediationsklauseln (1)

(1) Im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern ist § 309 Nr. 14 BGB zu beachten.

Allgemeine Klausel

Die Parteien führen hinsichtlich etwaiger Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, ein Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institutes für Conflict Management e.V. (EUCON) durch.

Variante für Satzung

Hinsichtlich etwaiger Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Satzung ergeben, wird ein Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institutes für Conflict Management e.V. (EUCON) durchgeführt.

Variante mit Schiedsverfahren

Die Parteien führen hinsichtlich etwaiger Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, ein Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institutes für Conflict Management e.V. (EUCON) durch. Soweit die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten nicht durch das Mediationsverfahren gütlich beigelegt werden können, werden diese nach der Schiedsgerichtsordnung der … [Hier ist eine entsprechende Schiedsklausel (z. B. die Musterklausel der im konkreten Fall beabsichtigten Schiedsgerichtsorganisation entsprechend deren Empfehlungen oder eine ad-hoc-Schiedsklausel) aufzunehmen.] entschieden.