Dort wo es um Kosten geht, sucht der kluge Unternehmer nach wirtschaftlichen Alternativen. So können mit etwas Kreativität und zu einem Bruchteil der Streitkosten wesentlich bessere Ergebnisse erzielt werden, vorausgesetzt, dass die tradierten Formen der Konfliktlösung aufgegeben und andere Konfliktlöseverfahren eingesetzt werden. Leider wird bei streitigen Verfahren allzu häufig übersehen, dass z.B. der große Zeitaufwand für den Unternehmer, die Vorbereitungsarbeiten auf den Prozess durch die Mitarbeiter, der Zinsaufwand und der Kundenverlust, (Opportunitätskosten) die Anwalts- und Gerichtskosten im Regelfall erheblich übersteigen. Wenn wir anerkennen, dass Konflikte mit Kunden oder Mitarbeitern, mit dem Betriebsrat oder der öffentlichen Hand, etwas ganz Normales sind, dann sind die Konfliktparteien gut beraten, bei der Streitbeilegung die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Die obigen Rechenbeispiele verdeutlichen in eindrucksvoller Weise diese wirtschaftlich beste Alternative. Bitte beachten Sie insbesondere den eingerahmten Kostenvergleich in der Mitte der Schaubilder. (Die Nettokosten für den Mediator sind oben rechts im Bild grün markiert) Abhängig von Streitwert berechnen wir für Sie zu dem geringen Betrag von 50 – 100 EUR ein aktuelles Streitverfahren / Konflikt.
Aus meiner Erfahrung wächst bei erfolgreichen Anwälten und Unternehmern immer stärker das Interesse, die Unwägbarkeit von Gerichtsurteilen und das Kostenrisiko durch wirtschaftlich Alternativen zu ersetzen. Die Mediation ist für die Streitparteien und Anwälte die „Beste Alternative“.
Dr. jur., Dipl.-oec., Siegbert Bregenhorn
Wirtschaftsmediator (Stv. Vors. der EUCON)Dr. Bregenhorn hat den Kostenrechner entwickelt und steht für alle Fragen hierzu zur Verfügung.
Die Beteiligten legen die Kostenverteilung gemeinsam fest. In der Regel trägt jeder Konfliktbeteiligte die Kosten seiner Parteiseite (z.B. parteivertretender Rechtsanwalt und/oder Sachverständiger) und die anteiligen Kosten des Wirtschaftsmediatores. Der Mediator kann auf Stundenbasis oder 1/2- und Ganztagspauschalen abrechnen. Je nach Berufsstand und Problemfall kann auch ein Basishonorar und eine Erfolgskomponente vereinbart werden. Der Stundensatz variiert nach der Höhe des Streitwerts und der Qualifikation des Businessmediators (z.B. zwischen 180 und 420 EUR sind typische Sätze).
Im Zivilprozess trägt die unterliegende Partei alle Gerichts- und Anwaltskosten, auch die der anderen Partei. Entsprechend groß ist der Aufwand, den die Parteien betreiben, um ihr Verlustrisiko zu minimieren.
Ein Rechtstreit löst nicht nur Gerichts- und Anwaltskosten aus; er blockiert in den beteiligten Unternehmen vielfältige Ressourcen und menschliche Energien nicht selten über Jahre hinweg. Mit dem Einsatz von Mediation ist dieses wertvolle Potential schneller freigesetzt und im Unternehmen wieder verfügbar. Die Vertraulichkeit der Mediation verhindert unkalkulierbare Folgekosten und Imageschäden.