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Das EUCON Güteverfahren

Effizient. Flexibel. Zukunftsgerichtet.

Seit 2014 bietet das Europäische Institut für Conflict Management (EUCON) als vom Präsidenten des OLG München anerkannte Gütestelle ein strukturiertes, erprobtes und erfolgreiches Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Unternehmen – national und international.

Mit durchschnittlichen Streitwerten von über 30 Millionen Euro und einer Erfolgsquote von über 80 % bietet das EUCON-Güteverfahren eine überzeugende Alternative zu langwierigen Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren.

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Was ist ein Güteverfahren

Vorteile des Güteverfahrens

Urteil vom 28. Oktober 2015 – IV ZR 526/14
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. Oktober 2015 – IV ZR 526/14 entschieden, dass die Anrufung einer Gütestelle zum Zwecke der Verjährungshemmung rechtsmissbräuchlich ist, wenn schon vor der Einreichung des Güteantrags feststeht, dass der Antragsgegner nicht bereit ist, an einem Güteverfahren mitzuwirken und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen, und er dies dem Antragsteller schon im Vorfeld in eindeutiger Weise mitgeteilt hat. In diesem Fall ist es dem Gläubiger gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf eine Hemmung der Verjährung durch Bekanntgabe des Güteantrags zu berufen.

Anerkennung als Gütestelle

Das Europäische Institut für Conflict Management ist vom Präsidenten des OLG München als Gütestelle nach §794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt. Damit ist EUCON berechtigt Güteverfahren durchzuführen, die in einem vollstreckbaren Vergleich münden können.

10 Jahre EUCON-Gütestelle – Ein bewährtes Modell

Am 10. Oktober 2024 feierte EUCON das 10-jährige Bestehen als anerkannte Gütestelle. In dieser Zeit wurden über 120 komplexe Verfahren betreut – darunter internationale Streitigkeiten mit Beteiligten aus den USA, Chile und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Die Verfahren umfassen u. a. Konflikte in der Automobilbranche, bei Bauprojekten sowie großvolumigen IT-Vorhaben.

Ablauf des Güteverfahrens

Warum EUCON?