Bei einem Güteverfahren handelt es sich um ein schnelles und kostengünstiges Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Dieses Verfahren wird auf Antrag einer der Konfliktparteien eingeleitet und kann insbesondere eine sichere Verjährungshemmung einseitig herbeiführen.

EUCON stellt den Parteien hierfür qualifizierte und erfahrene Schlichter zur Seite. Diese bearbeiteten den Konflikt bei Einverständnis der Gegenseite gemeinsam mit den Parteien im Rahmen einer Schlichtungsverhandlung und unterbreiten einen Schlichtungsvorschlag.

Weitere Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus der EUCON-Schlichtungsordnung.