Covid-19 hat zahlreiche Unternehmen hart getroffen. In den letzten Monaten haben sie sich um staatliche Zuschüsse sowie um Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter bemüht. Gleichzeitig haben sie alle konsensualen Möglichkeiten mit ihren Geschäftspartnern ausgeschöpft, um nicht von bestehenden Verträgen an die Wand gefahren zu werden. Allerdings sind auch deren Vertragspartner von Covid-19 betroffen und daher deren Spielräume für konsensuale Lösungen eingeschränkt.

Im Herbst werden die Unternehmen mit bisher noch nicht gelösten vertraglichen B2B-Konflikten konfrontiert werden. Es stehen dann die schwierigen und oftmals existenzgefährdenden Fälle an. Deren Lösung muss schnell und vor allem auch kostengünstig erfolgen. Im Vordergrund steht die Liquidität der Unternehmen.

Ein Blick in den bestehenden Vertrag wird meist zeigen, dass keine Vorsorge für eine effiziente Konfliktlösung getroffen worden ist, die jetzt dringender denn je wäre. Eine Schiedsgerichtsklausel hilft jetzt auch nicht weiter.

Dem Gang zu den Zivilgerichten steht deren zu erwartende Überlastung entgegen. Er wäre kostspielig und würde die Geschäftsbeziehung belasten. Vor allem aber: schon aus Liquiditätsgründen kann nicht bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gewartet werden.

Dr. Hans-Uwe Neuenhahn / Vorstandsvorsitzender

Gegen dieses Dilemma kann etwas getan werden!
Der Königsweg ist eine Mediation. Deren Vorteile sind

  • Schnelle und kostengünstige Verhandlung mit Unterstützung eines Mediators
  • Einbeziehung der Interessen der Beteiligten – statt Einengung auf Rechtspositionen
  • Blick in die Zukunft statt nur Aufarbeitung der Vergangenheit

Warum EUCON?

  • Mit einem Click (Einigung der Parteien auf eine Mediation nach der EUCON-Mediationsordnung) sind alle notwendigen Vereinbarungen zwischen den Parteien und auch mit dem Mediator geregelt (einschließlich Vertraulichkeit, Kosten etc.).
  • EUCON ist der Begründer der Wirtschaftsmediation ein Deutschland und seit über zwanzig Jahren auf diesem Gebiet tätig
  • Bei EUCON werden wirtschafserfahrene Mediatorenpersönlichkeiten eingesetzt
  • Die Auswahl des Mediators erfolgt durch die Parteien – bei Nichteinigung wird der Mediator durch EUCON bestimmt
  • Die Erfolgsquote bei von EUCON betreuten Mediationen beträgt über 70%
  • Im Vorstand/Beirat sind erfahrenen Prozessanwälte und Unternehmensjuristen tätig, die Mediation selbst einsetzen und von deren Vorteilen überzeugt sind

Was ist im Konfliktfall zu tun?

  • Mail an EUCON genügt, dass beide Parteien zu einer Mediation bereit sind – wenn gewünscht, kann EUCON auch Kontakt mit der anderen Partei aufnehmen
  • Die Formalisierung erfolgt durch EUCON
  • Nach Auswahl des Mediators durch die Parteien wird dieser nach den Regeln der EUCON- Mediationsordnung tätig

Die Gegenseite stimmt einer Mediation (noch) nicht zu

  • EUCON bietet für diese Fälle das EUCON-Güteverfahren an. Es kann einseitig durch eine Partei eingeleitet werden. Bei Zustimmung der anderen Partei findet ein in der Praxis bewährtes Güteverfahren mit einem erfahrenen neutralen Dritten – dem Schlichter – statt, der die Parteien bei einer interessenorientierten Lösung unterstützt.
  • Um die Zustimmung der anderen Partei zu unterstützen hat EUCON für diese Fälle einen besonderen Antrag entwickelt, in dem der Antragsteller seine Bereitschaft erklärt, mit Unterstützung eines qualifizierten und erfahrenen Schlichters gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, um kosten- und zeitaufwendige prozessuale Auseinandersetzungen zu vermeiden.
  • Neben dem Antrag ist bis zur Durchführung des Güteverfahrens keine weitere Aktivität des Antragstellers erforderlich. Das Güteverfahren wird auf Grundlage der bewährten EUCON- Verfahrensordnung abgewickelt. Die Kontaktaufnahme der anderen Partei erfolgt durch EUCON. Die Kosten der EUCON hierfür sind im Vergleich zu Gerichtskosten außerordentlich günstig und bei Nichteinigung im Prozessfalle von der Gegenseite zu tragen. Aus einer Einigung im EUCON-Güteverfahren kann sofort ohne Umweg über ein Gericht vollstreckt werden.

Wer ist EUCON?

EUCON – eine non profit Organisation – ist seit über 20 Jahren im Bereich der alternativen Konfliktlösung tätig, deren Mitglieder ihre positiven Erfahrungen mit Mediation gerne an Unternehmen weitergeben

EUCON hat Wirtschaftsmediationen mit Gegenstandswerten bis zu 200 Mio. Euro begleitet. Im letzten Jahr haben Unternehmen der EUCON Güteverfahren mit einem Gesamtgegenstandswert von über einer Milliarde Euro anvertraut.

Das EUCON-Mediationsverfahren – die schnelle, effiziente und kostengünstige B2B-Konfliktlösung in Covid-19 Zeiten