Im Konfliktfall: Telefon: 089 / 579 518 34, E-Mail: info@eucon-institut.de

Covid-19 hat zahlreiche Unternehmen hart getroffen. In den letzten Monaten haben sie sich um staatliche Zuschüsse sowie um Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter bemüht. Gleichzeitig haben sie alle konsensualen Möglichkeiten mit ihren Geschäftspartnern ausgeschöpft, um nicht von bestehenden Verträgen an die Wand gefahren zu werden. Allerdings sind auch deren Vertragspartner von Covid-19 betroffen und daher deren Spielräume für konsensuale Lösungen eingeschränkt.

Im Herbst werden die Unternehmen mit bisher noch nicht gelösten vertraglichen B2B-Konflikten konfrontiert werden. Es stehen dann die schwierigen und oftmals existenzgefährdenden Fälle an. Deren Lösung muss schnell und vor allem auch kostengünstig erfolgen. Im Vordergrund steht die Liquidität der Unternehmen.

Ein Blick in den bestehenden Vertrag wird meist zeigen, dass keine Vorsorge für eine effiziente Konfliktlösung getroffen worden ist, die jetzt dringender denn je wäre. Eine Schiedsgerichtsklausel hilft jetzt auch nicht weiter.

Dem Gang zu den Zivilgerichten steht deren zu erwartende Überlastung entgegen. Er wäre kostspielig und würde die Geschäftsbeziehung belasten. Vor allem aber: schon aus Liquiditätsgründen kann nicht bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gewartet werden.

Dr. Hans-Uwe Neuenhahn / Vorstandsvorsitzender

Gegen dieses Dilemma kann etwas getan werden!
Der Königsweg ist eine Mediation. Deren Vorteile sind


Warum EUCON?


Was ist im Konfliktfall zu tun?


Die Gegenseite stimmt einer Mediation (noch) nicht zu


Wer ist EUCON?

EUCON – eine non profit Organisation – ist seit über 20 Jahren im Bereich der alternativen Konfliktlösung tätig, deren Mitglieder ihre positiven Erfahrungen mit Mediation gerne an Unternehmen weitergeben

EUCON hat Wirtschaftsmediationen mit Gegenstandswerten bis zu 200 Mio. Euro begleitet. Im letzten Jahr haben Unternehmen der EUCON Güteverfahren mit einem Gesamtgegenstandswert von über einer Milliarde Euro anvertraut.