EUCON empfiehlt die Aufnahme von Mediationsklauseln in Verträge, um eine konstruktive Konfliktlösung für den Fall späterer Konflikte vorzusehen. Diese Aufnahme schon bei Vertragsabschluss hat sich sehr bewährt, da im Konfliktfall die gegenseitigen Positionen oftmals so verhärtet sind, dass die Parteien sich auf konstruktive Konfliktlösungsverfahren nicht einigen können, obwohl diese bei objektiver Betrachtung im Interesse beider Parteien liegen. Neben der Mediationsklausel für Verträge zwischen Unternehmen kommt der Mediationsklausel für Satzungen zur konstruktiven Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten eine besondere Bedeutung zu.

 

Darüber hinaus bietet EUCON als Eskalationsklausel die Kombination eines Mediationsverfahrens mit einem nachfolgenden Schiedsverfahren an. Damit ist die Chance auf eine Einigung in der Mediation gewahrt und bei Nichteinigung ein Schiedsverfahren mit dessen Vorteilen ermöglicht.