{"id":35,"date":"2015-07-14T17:18:50","date_gmt":"2015-07-14T15:18:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.eucon-institut.de\/wp\/?page_id=35"},"modified":"2026-10-09T16:57:12","modified_gmt":"2026-10-09T14:57:12","slug":"mediationsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.eucon-institut.de\/en\/mediation\/mediationsordnung\/","title":{"rendered":"EUCON-Mediationsordnung"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"35\" class=\"elementor elementor-35\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f393cfe e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"f393cfe\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d64e9a4 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"d64e9a4\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1 style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-family: Montserrat, sans-serif;color: #005073\"><span style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-weight: bolder\">EUCON-Mediationsordnung<\/span><\/h1>\n<p style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000\">in der Fassung vom 15. September 2024<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-acf42bc e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"acf42bc\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0b23660 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"0b23660\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3cf1bc7 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3cf1bc7\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 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0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Vorschlag und Bestellung des Mediators durch EUCON<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t des Mediators<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Pflichten des Mediators<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Pflichten der Parteien<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Verfahrensplan, Vorbereitung der Mediationssitzung<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Durchf\u00fchrung der Mediationssitzung<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Kombination mit evaluativen Verfahren8<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Abschlussvereinbarung<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Ende der Mediation<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Vertraulichkeit<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Honorar, Geb\u00fchren, Kosten<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Geb\u00fchren und Vorschuss<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Honorar des Mediators<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Verj\u00e4hrung<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Haftung<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Rechtswahl<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Mediations- und Schiedsklausel<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Inkrafttreten<\/li><li style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000;font-size: 18px\">Salvatorische Klausel<\/li><\/ol><p style=\"--brlbs-tw-border-spacing-y: 0;--brlbs-tw-translate-x: 0;--brlbs-tw-translate-y: 0;--brlbs-tw-rotate: 0;--brlbs-tw-skew-x: 0;--brlbs-tw-skew-y: 0;--brlbs-tw-scale-x: 1;--brlbs-tw-scale-y: 1;--brlbs-tw-scroll-snap-strictness: proximity;--brlbs-tw-ring-offset-width: 0px;--brlbs-tw-ring-offset-color: #fff;--brlbs-tw-ring-offset-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-ring-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow: 0 0 #0000;--brlbs-tw-shadow-colored: 0 0 #0000\">Anhang: Geb\u00fchren- und Honorarordnung<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3fb7e03 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"3fb7e03\" data-element_type=\"container\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-30e9bb6 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"30e9bb6\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-54c1a97 elementor-widget elementor-widget-button\" data-id=\"54c1a97\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"button.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-button-wrapper\">\n\t\t\t\t\t<a class=\"elementor-button elementor-button-link elementor-size-sm\" href=\"#\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-content-wrapper\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span 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class=\"elementor-flip-box__layer__title\">\n\t\t\t\t\t\t\t\tEUCON Mediationsordnung\t\t\t\t\t\t\t<\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer__description\">\n\t\t\t\t\t\t\t\tDie EUCON Mediationsordnung k\u00f6nnen Sie hier herunterladen.\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer elementor-flip-box__back\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer__overlay\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer__inner\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3 class=\"elementor-flip-box__layer__title\">\n\t\t\t\t\t\t\tMediationsordnung\t\t\t\t\t\t<\/h3>\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer__description\">\n\t\t\t\t\t\t\tin der Fassung vom 15. September 2024\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a class=\"elementor-flip-box__button elementor-button elementor-size-sm\" href=\"https:\/\/www.eucon-institut.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/EUCON-Mediationsordnung_2024-09-15.pdf\">\n\t\t\t\t\t\t\tDownload\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-58306d5 elementor-flip-box--effect-flip elementor-flip-box--direction-up elementor-widget elementor-widget-flip-box\" data-id=\"58306d5\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"flip-box.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box\" tabindex=\"0\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer elementor-flip-box__front\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer__overlay\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer__inner\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-icon-wrapper elementor-view-default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-icon\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3 class=\"elementor-flip-box__layer__title\">\n\t\t\t\t\t\t\t\tEUCON Mediation Rules\t\t\t\t\t\t\t<\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer__description\">\n\t\t\t\t\t\t\t\tDownload the EUCON Mediation rules here.\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer elementor-flip-box__back\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer__overlay\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer__inner\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3 class=\"elementor-flip-box__layer__title\">\n\t\t\t\t\t\t\tMediation Rules\t\t\t\t\t\t<\/h3>\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-flip-box__layer__description\">\n\t\t\t\t\t\t\tin the version dated 15 September 2024\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a class=\"elementor-flip-box__button elementor-button elementor-size-sm\" href=\"https:\/\/www.eucon-institut.de\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/EUCON_Mediation-rules_2024-09-15.pdf\">\n\t\t\t\t\t\t\tDownload\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f71e21d e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"f71e21d\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4c5d677b e-grid e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"4c5d677b\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-25f76f9d elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"25f76f9d\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1><strong>EUCON-Mediationsordnung<\/strong><\/h1><p>in der Fassung vom 15. September 2024<\/p><hr \/><h2>\u00a0<\/h2><h2 style=\"text-align: left\">Inhaltsverzeichnis<\/h2><p>Pr\u00e4ambel<\/p><ol><li>Anwendungsbereich<\/li><li>Einleitung der Mediation<\/li><li>Beginn der Mediation<\/li><li>Bestellung des von den Parteien einvernehmlich vorgeschlagenen Mediators<\/li><li>Vorschlag und Bestellung des Mediators durch EUCON<\/li><li>Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t des Mediators<\/li><li>Pflichten des Mediators<\/li><li>Pflichten der Parteien<\/li><li>Verfahrensplan, Vorbereitung der Mediationssitzung<\/li><li>Durchf\u00fchrung der Mediationssitzung<\/li><li>Kombination mit evaluativen Verfahren8<\/li><li>Abschlussvereinbarung<\/li><li>Ende der Mediation<\/li><li>Vertraulichkeit<\/li><li>Honorar, Geb\u00fchren, Kosten<\/li><li>Geb\u00fchren und Vorschuss<\/li><li>Honorar des Mediators<\/li><li>Verj\u00e4hrung<\/li><li>Haftung<\/li><li>Rechtswahl<\/li><li>Mediations- und Schiedsklausel<\/li><li>Inkrafttreten<\/li><li>Salvatorische Klausel<\/li><\/ol><p>Anhang: Geb\u00fchren- und Honorarordnung<\/p><hr \/><h2 style=\"text-align: left\">Pr\u00e4ambel<\/h2><p>Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten anstreben.<\/p><p>EUCON begleitet Mediationen mit dem Ziel, Qualit\u00e4t, Transparenz und den z\u00fcgigen Ablauf des Mediationsverfahrens sicherzustellen. W\u00e4hrend des gesamten Mediationsverfahrens unterst\u00fctzt EUCON die Parteien und den Mediator in allen Angelegenheiten des Mediationsverfahrens. Mit der \u00dcbernahme der Mediation verpflichtet sich der Mediator, die Mediation nach Ma\u00dfgabe dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren. Im Rahmen des Mediationsverfahrens k\u00f6nnen die Parteien in Abstimmung mit dem Mediator Dritte mit einer objektiven und neutralen Bewertung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten oder Teilen hiervon beauftragen.<\/p><p>Eine auf der Grundlage dieser Mediationsordnung durchgef\u00fchrte Mediation dauert in der Regel h\u00f6chstens 90 Kalendertage ab Beginn des Mediationsverfahrens.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">1. Anwendungsbereich<\/h2><p>(1) Diese Mediationsordnung findet Anwendung, wenn die Parteien dies in einer selbstst\u00e4ndigen Vereinbarung (Mediationsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Mediationsklausel) vereinbart haben oder eine Partei die Durchf\u00fchrung eines Mediationsverfahrens nach dieser Mediationsordnung beantragt und die andere Partei sich darauf einl\u00e4sst.<\/p><p>(2) Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, findet die bei Einleitung des Mediationsverfahrens g\u00fcltige Mediationsordnung der EUCON Anwendung.<\/p><p>(3) Die Parteien k\u00f6nnen das Mediationsverfahren einvernehmlich entsprechend ihren individuellen Bed\u00fcrfnissen anpassen und insoweit von dieser Mediationsordnung abweichen.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">2. Einleitung der Mediation<\/h2><p>(1) <span style=\"font-size: 18px\">Das Mediationsverfahren wird durch einen bei der Gesch\u00e4ftsstelle der EUCON einzureichenden schriftlichen Antrag einer Partei eingeleitet (Mediationsantrag). Der Mediationsantrag soll per E-Mail oder kann per Post oder Fax eingereicht werden.<\/span><\/p><p>(2) Aus dem Mediationsantrag muss hervorgehen, dass er auf die Durchf\u00fchrung eines Mediationsverfahrens nach der Mediationsordnung der EUCON gerichtet ist. Er muss au\u00dferdem folgende Angaben enthalten:<\/p><p>a) die Namen der Parteien sowie gegebenenfalls der anwaltlichen Vertreter, bei juristischen Personen auch die Namen der gesetzlichen Vertreter nebst deren Anschriften, Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen und Faxnummern und<\/p><p>b) \u00a0eine kurze Darstellung der Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit und die Angabe der geltend gemachten Anspr\u00fcche.<\/p><p>(3) Der Mediationsantrag soll dar\u00fcber hinaus folgende Angaben enthalten:<\/p><p>a) den vorl\u00e4ufigen Gegenstandswert;<\/p><p>b) die Information, ob die Parteien sich auf einen einvernehmlichen Vorschlag f\u00fcr die Person des Mediators geeinigt haben sowie gegebenenfalls Name und Kontaktdaten dieses Mediators oder \u2013 falls noch keine Einigung \u00fcber die Person des Mediators vorliegt \u2013 gegebenenfalls gew\u00fcnschte Qualifikationen des Mediators;<\/p><p>c) soweit vorhanden eine Kopie der Mediationsabrede oder der Mediationsklausel.<\/p><p>(4) <span style=\"font-size: 18px\">Nach Entrichtung der Registrierungsgeb\u00fchr nach \u00a7 16 \u00fcbermittelt EUCON den Mediationsantrag unverz\u00fcglich der anderen Partei. Haben die Parteien eine Mediationsabrede getroffen oder eine Mediationsklausel vereinbart, muss, ansonsten soll die andere Partei zu dem Mediationsantrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Mediationsantrages Stellung nehmen. Sie soll insbesondere \u2013 soweit sich die Parteien nicht auf einen einvernehmlichen Vorschlag f\u00fcr die Person des Mediators geeinigt haben \u2013 gew\u00fcnschte Qualifikationen des Mediators mitteilen, sowie zum vorl\u00e4ufigen Gegenstandswert Stellung nehmen.<\/span><\/p><h2 style=\"text-align: left\">3. Beginn der Mediation<\/h2><p>Das Mediationsverfahren beginnt mit Zugang des Mediationsantrages bei der EUCON. EUCON informiert die Parteien \u00fcber den Zeitpunkt des Eingangs des Mediationsantrages.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">4. Bestellung des von den Parteien einvernehmlich vorgeschlagenen Mediators<\/h2><p>(1) Haben die Parteien einvernehmlich einen Mediator vorgeschlagen, bestellt EUCON diesen f\u00fcr das Verfahren nach Einzahlung der Verfahrensgeb\u00fchr nach \u00a7 16, wenn<\/p><p>1. sich aufgrund der nach \u00a7 6 offenzulegenden Umst\u00e4nde keine Zweifel an der Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t des Mediators ergeben oder die Parteien trotz dieser Zweifel nach umfassender Information einvernehmlich die Bestellung dieses Mediators w\u00fcnschen und dies nach dem anwendbaren Recht zul\u00e4ssig ist, und<\/p><p>2. der Mediator schriftlich seine Bereitschaft gegen\u00fcber den Parteien und EUCON erkl\u00e4rt hat, die Mediation auf der Grundlage dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren.<\/p><p>(2) Die Parteien stellen in eigener Verantwortung sicher, dass der Mediator die erforderliche fachliche Kompetenz f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Mediation besitzt, soweit von ihnen erw\u00fcnscht, \u00fcber eine Haftpflichtversicherung verf\u00fcgt, und das Mediationsverfahren im von den Parteien gew\u00fcnschten Zeitrahmen durchf\u00fchren kann.<\/p><p>(3) Sofern von den Parteien die Bestellung mehrerer Mediatoren (Co-Mediation) gew\u00fcnscht ist, gelten die vorstehenden Abs\u00e4tze entsprechend.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">5. Vorschlag und Bestellung des Mediators durch EUCON<\/h2><p>(1) Soweit die Parteien nicht einen Mediator gem\u00e4\u00df \u00a7 4 einvernehmlich vorschlagen, schl\u00e4gt EUCON den Parteien nach Einzahlung der Verfahrensgeb\u00fchr nach \u00a7 16 unter Beif\u00fcgung des jeweiligen Mediatorenprofils, der Angaben der jeweiligen Mediatoren nach \u00a7 6 sowie der Angabe, ob eine Haftpflichtversicherung besteht, bis zu drei Mediatoren vor, die die Anforderungen nach \u00a7 5 Abs. 6 erf\u00fcllen und die nach M\u00f6glichkeit die von den Parteien gew\u00fcnschten Qualifikationen aufweisen sollen.<\/p><p>(2) Jede Partei teilt EUCON innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang der Vorschl\u00e4ge mit, in welcher Reihenfolge die vorgeschlagenen Mediatoren ihren Pr\u00e4ferenzen entsprechen und ob sie einzelne vorgeschlagene Mediatoren ablehnt.<\/p><p>(3) EUCON bestellt den Mediator, der den von den Parteien mitgeteilten Pr\u00e4ferenzen beider Parteien am ehesten entspricht. Entsprechen zwei Mediatoren den mitgeteilten Pr\u00e4ferenzen beider Parteien in gleicher Weise, bestellt EUCON einen dieser Mediatoren. Wenn nur eine der Parteien ihre Pr\u00e4ferenzen rechtzeitig mitteilt, bestellt EUCON den Mediator aus der Vorschlagsliste, der den Pr\u00e4ferenzen dieser Partei am besten entspricht. Teilt keine der Parteien ihre Pr\u00e4ferenzen rechtzeitig mit, bestellt EUCON den Mediator nach eigenem Ermessen.<\/p><p>(4) Kommt es nicht zu der Bestellung des Mediators durch EUCON, kann jede Partei beantragen, dass EUCON weitere Mediatoren vorschl\u00e4gt.<\/p><p>(5) EUCON informiert die Parteien \u00fcber das Ergebnis des Verfahrens und teilt dem Mediator seine Bestellung mit.<\/p><p>(6) Die Bestellung eines Mediators durch EUCON setzt voraus, dass<\/p><p>1. sich keine Zweifel an der Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t des Mediators ergeben oder die Parteien trotz dieser Zweifel nach umfassender Information einvernehmlich die Bestellung des Mediators w\u00fcnschen und dies nach dem anwendbaren Recht zul\u00e4ssig ist;<\/p><p>2. der Mediator schriftlich gegen\u00fcber EUCON erkl\u00e4rt hat, f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Mediation fachlich geeignet, bereit und in der Lage zu sein, die Mediation auf der Grundlage dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren und<\/p><p>3. der Mediator mitteilt, ob f\u00fcr die Mediation eine Haftpflichtversicherung besteht.<\/p><p>(7) EUCON kann den Parteien in geeigneten F\u00e4llen die Bestellung mehrerer Mediatoren vorschlagen. Sofern die Parteien die Bestellung mehrerer Mediatoren (Co-Mediation) w\u00fcnschen, gelten die vorstehenden Abs\u00e4tze entsprechend.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">6.\u00a0 Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t des Mediators<\/h2><p>(1) Der Mediator hat den Parteien und EUCON alle Umst\u00e4nde offenzulegen, aus denen sich Zweifel an seiner Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t ergeben k\u00f6nnen. Diese Verpflichtung gilt f\u00fcr die Dauer des Mediationsverfahrens. Der Mediator ist insbesondere verpflichtet, die Parteien und EUCON vorab zu informieren, wenn er oder eine mit ihm in derselben Berufsaus\u00fcbungs- oder B\u00fcrogemeinschaft verbundene andere Person in derselben oder in einer anderen Sache eine Partei beraten hat oder ber\u00e4t.<\/p><p>(2) Als Mediator darf nicht t\u00e4tig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache f\u00fcr eine Partei t\u00e4tig gewesen ist. Der Mediator darf auch nicht w\u00e4hrend oder nach der Mediation f\u00fcr eine Partei in derselben Sache t\u00e4tig werden.<\/p><p>(3) Der Mediator darf abgesehen von dem nach dieser Mediationsordnung anfallenden Honorar keine Vorteile von einer Partei, deren Vertreter oder Dritten, die direkt oder indirekt an dem Gegenstand des Mediationsverfahrens interessiert sein k\u00f6nnen, entgegennehmen.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">7. Pflichten des Mediators<\/h2><p>(1) Der Mediator ist mit der \u00dcbernahme der Mediation gegen\u00fcber den Parteien und EUCON verpflichtet, die Mediation auf Grundlage dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren und darf die Mediation nur \u00fcbernehmen, wenn er fachlich geeignet, bereit und in der Lage ist, die Mediation z\u00fcgig und entsprechend den Vorgaben dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren.<\/p><p>(2) Der Mediator ist allen Parteien gleicherma\u00dfen verpflichtet. Er f\u00f6rdert die Kommunikation der Parteien und gew\u00e4hrleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Gleichzeitig wirkt er auf eine z\u00fcgige Beilegung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten hin. Im \u00dcbrigen liegt es im Ermessen des Mediators, auf welche Weise er unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 10 die Parteien bei der Beilegung des Konfliktes unterst\u00fctzt.<\/p><p>(3) W\u00fcnschen die Parteien einvernehmlich, das Mediationsverfahren mit einem anderen Mediator fortzuf\u00fchren, k\u00f6nnen sie den Vertrag mit dem Mediator jederzeit beenden und einen anderen Mediator gem\u00e4\u00df \u00a7 4 vorschlagen oder erneut die Benennung von Mediatoren durch EUCON gem\u00e4\u00df \u00a7 5 beantragen.<\/p><p>(4) Nach dem Ende der Mediation \u00fcbersendet der Mediator einen Abschlussbericht an den Vorstand der EUCON, der folgende Angaben enth\u00e4lt und vertraulich zu behandeln ist:<\/p><p>a) Art des Konflikts<br \/>b) Gegenstandswert der Mediation<br \/>c) Dauer der Mediation<br \/>d) Art der Beendigung der Mediation<\/p><p>(5) Ein Mediator darf in einem sich an das Mediationsverfahren anschlie\u00dfenden Schiedsverfahren, das ganz oder teilweise den Gegenstand des Mediationsverfahrens betrifft, nur mit der ausdr\u00fccklichen Zustimmung beider Parteien als Schiedsrichter t\u00e4tig werden.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">8. Pflichten der Parteien<\/h2><p>(1) Haben die Parteien zur Kl\u00e4rung ihrer Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten die Durchf\u00fchrung eines Mediationsverfahrens vereinbart, ist dieses vor Einleitung eines gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahrens \u00fcber den Gegenstand des Mediationsverfahrens durchzuf\u00fchren. Dies gilt nicht f\u00fcr gerichtliche Eilverfahren und wenn die Einleitung eines (schieds-)gerichtlichen Verfahrens zur Wahrung einer Ausschlussfrist erforderlich ist. Soweit die Einleitung eines (schieds-)gerichtlichen Verfahrens zur Wahrung einer Ausschlussfrist erforderlich sein sollte, die Aufrechnung mit einer den Gegenstand des Mediationsverfahrens betreffenden Forderung in einem (schieds-)gerichtlichen Verfahren erkl\u00e4rt wird oder bei Abschluss der Mediationsabrede oder Mediationsklausel bereits (schieds-)gerichtliche Verfahren anh\u00e4ngig sind, beantragen die Parteien f\u00fcr die Dauer des Mediationsverfahrens das Ruhen des (schieds-)gerichtlichen Verfahrens.<\/p><p>(2) Die Pflicht zur vorrangigen Durchf\u00fchrung der Mediation nach Abs. 1 endet mit dem Ende der Mediation gem\u00e4\u00df \u00a7 13. Sofern eine Partei die Mitwirkung an der Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens pflichtwidrig verweigert, ist die andere Partei berechtigt, eine Klage oder Schiedsklage \u00fcber den Gegenstand des Mediationsverfahrens zu erheben bzw. das ruhende (schieds-)gerichtliche Verfahren fortzusetzen. Als eine solche pflichtwidrig verweigerte Mitwirkung ist auch anzusehen, wenn die andere Partei zum Mediationsantrag nicht innerhalb der Frist des \u00a7 2 Abs. 4 S. 2 Stellung nimmt oder ihre Verpflichtung gem\u00e4\u00df \u00a7 16, die anteilige Verfahrensgeb\u00fchr zu bezahlen, nicht innerhalb von EUCON gesetzter Frist erf\u00fcllt.<\/p><p>(3) Die Parteien wirken an der z\u00fcgigen Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens mit, tragen die Kosten des Verfahrens entsprechend \u00a7 15 und beachten die Vertraulichkeit nach \u00a7 14.<\/p><p>(4) Sollte nach Meinung einer Partei eine Einigung endg\u00fcltig ausscheiden oder eine Fortsetzung des Mediationsverfahrens aus anderen Gr\u00fcnden sinnlos geworden sein, offenbart sie diese Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich dem Mediator und m\u00f6glichst der anderen Partei.<\/p><p>(5) Die Parteien beurteilen m\u00f6glichst innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Verfahrens die T\u00e4tigkeit des Mediators und der EUCON und teilen EUCON diese Bewertung mit.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">9. Verfahrensplan, Vorbereitung der Mediationssitzung<\/h2><p>(1) Der Mediator legt im Einvernehmen mit den Parteien die Verfahrenssprache, die Regeln der Kommunikation, Zeit, Ort und Dauer der einzelnen Mediationssitzungen sowie etwaige weitere Verfahrensschritte fest. Hierzu erstellt der Mediator unverz\u00fcglich einen Verfahrensplan.<\/p><p>(2) Sollte eine \u00c4nderung erforderlich werden, wird der Verfahrensplan entsprechend angepasst.<\/p><p>(3) Der Mediator informiert EUCON unverz\u00fcglich \u00fcber den Verfahrensplan sowie etwaige \u00c4nderungen.<\/p><p>(4) Der Mediator analysiert in Vorbereitung der Mediationssitzung die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten. Er kann im Einvernehmen mit den Parteien etwaige notwendige Informationen bei diesen einholen. Er vereinbart mit den Parteien, wer an der Mediationssitzung teilnehmen wird, und trifft sonstige f\u00fcr eine effektive Durchf\u00fchrung der Mediationssitzung erforderliche Ma\u00dfnahmen.<\/p><p>(5) Die Parteien stellen sich gegenseitig sowie dem Mediator s\u00e4mtliche Korrespondenz, Unterlagen oder sonstige Informationen zur Verf\u00fcgung, die sie in die Mediation einf\u00fchren. Der Mediator kann \u2013 nach vorheriger ausdr\u00fccklicher Zustimmung aller Parteien \u2013 vertrauliche Informationen in schriftlicher Form (insbesondere zum Sachverhalt und den Interessen der Parteien) sowie Vorschl\u00e4ge zur L\u00f6sung des Konflikts entgegen nehmen, die der jeweils anderen Partei nicht \u00fcbermittelt werden.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">10. Durchf\u00fchrung der Mediationssitzung<\/h2><p>(1) Der Mediator er\u00f6rtert mit den Parteien zu Beginn der ersten Mediationssitzung die Grundz\u00fcge des Mediationsverfahrens, seine Rolle als Mediator, den geplanten Ablauf, die voraussichtlichen Kosten, die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die M\u00f6glichkeit einer Vertraulichkeitsvereinbarung.<\/p><p>(2) Mediationssitzungen finden grunds\u00e4tzlich in pers\u00f6nlicher Anwesenheit der Parteien statt. Soweit Vertreter der Parteien teilnehmen sollen diese mit dem Gegenstand des Mediationsverfahrens vertraut und zur einvernehmlichen Regelung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten bevollm\u00e4chtigt sein. Auf Seiten einer Partei k\u00f6nnen in Abstimmung mit der anderen Partei weitere Personen teilnehmen, die \u2013 soweit eine Partei dies w\u00fcnscht \u2013 eine Vertraulichkeitserkl\u00e4rung entsprechend \u00a7 14 abzugeben haben. Auf einvernehmlichen Wunsch der Parteien erstellt der Mediator ein Protokoll, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Sitzung festgehalten werden.<\/p><p>(3) Der Mediator kann nach vorheriger ausdr\u00fccklicher Zustimmung aller Parteien vertrauliche Einzelgespr\u00e4che mit diesen f\u00fchren.<\/p><p>(4) In geeigneten F\u00e4llen weist der Mediator die Parteien darauf hin, dass im Rahmen des Mediationsverfahrens Dritte mit einer objektiven und neutralen Bewertung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten oder Teilen hiervon beauftragt werden k\u00f6nnen.<\/p><p>(5) Der Mediator kann im Ausnahmefall Vorschl\u00e4ge zur abschlie\u00dfenden L\u00f6sung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten unterbreiten, wenn alle Parteien dies ausdr\u00fccklich w\u00fcnschen und der Mediator die Parteien \u00fcber seinen Rollenwechsel und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen aufgekl\u00e4rt hat. Der Mediator muss dabei insbesondere Einvernehmen dar\u00fcber erzielen, ob dem L\u00f6sungsvorschlag bestimmte (z. B. rechtliche) Bewertungsma\u00dfst\u00e4be zugrunde gelegt werden sollen, inwieweit er einzelne Informationen aus vertraulichen Unterlagen oder Einzelgespr\u00e4chen f\u00fcr den L\u00f6sungsvorschlag ber\u00fccksichtigen kann und dass insoweit eine Begr\u00fcndung des L\u00f6sungsvorschlages nicht erfolgt.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">11. Kombination mit evaluativen Verfahren<\/h2><p>(1) Die Parteien k\u00f6nnen in Abstimmung mit dem Mediator Dritte mit einer objektiven und neutralen Bewertung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten oder Teilen hiervon beauftragen. Zu den Verfahren in diesem Sinne z\u00e4hlt jede Art neutraler Evaluation einschlie\u00dflich eingeschr\u00e4nkt oder vollst\u00e4ndig bindender Verfahren.<\/p><p>(2) Der Dritte soll sich zur z\u00fcgigen Durchf\u00fchrung der Bewertung nach objektiven Ma\u00dfst\u00e4ben aufgrund eines fairen Verfahrens und zur Wahrung der Vertraulichkeit nach \u00a7 14 verpflichten sowie seine Unabh\u00e4ngigkeit und die erforderliche oder gew\u00fcnschte fachliche Eignung zusichern. Die Beauftragung erfolgt gemeinschaftlich durch die Parteien in deren Verantwortung. Sie haben die dadurch verursachten Kosten (insbesondere Honorar und Auslagen) zu tragen.<\/p><p>(3) Der Mediator informiert EUCON \u00fcber die Beauftragung eines Dritten sowie \u00fcber den Abschluss dessen T\u00e4tigkeit.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">12.\u00a0 Abschlussvereinbarung<\/h2><p>(1) Erzielen die Parteien eine Einigung \u00fcber ihre Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten (Abschlussvereinbarung), soll diese in eine schriftliche Vereinbarung in der abschlie\u00dfenden Mediationssitzung zwischen den Parteien aufgenommen werden. Die Abschlussvereinbarung soll eine umfassende und abschlie\u00dfende Regelung des gesamten w\u00e4hrend des Mediationsverfahrens benannten Konfliktstoffes enthalten. Wird die Abschlussvereinbarung in dieser Mediationssitzung nicht in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien aufgenommen, erstellt der Mediator auf Wunsch der Parteien im Einvernehmen mit den Parteien \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 ein von den Parteien zu unterzeichnendes Protokoll \u00fcber die Eckpunkte der Einigung.<\/p><p>(2) Der Mediator wirkt bei der Formulierung der Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit. Er er\u00f6rtert mit den Parteien die Vorteile des sog. Ein-Text-Verfahrens und bietet dieses den Parteien an. Der Mediator hat den Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, zu empfehlen, die Vereinbarung durch externe Berater, insbesondere Rechtsanw\u00e4lte, \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen, und diese Empfehlung zu dokumentieren.<\/p><p>(3) Der Mediator informiert die Parteien \u00fcber die M\u00f6glichkeit einer zwangsweisen Durchsetzung der Abschlussvereinbarung und wirkt m\u00f6glichst darauf hin, dass die Abschlussvereinbarung eine Mediationsklausel oder eine andere angemessene Form der au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung vorsieht.<\/p><p>(4) K\u00f6nnen die Parteien keine Gesamteinigung erzielen, regt der Mediator eine Teileinigung an. Sollte diese ebenfalls nicht m\u00f6glich sein, gibt der Mediator auf Wunsch der Parteien eine Empfehlung f\u00fcr das weitere Verfahren nach Ende der Mediation ab.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">13. Ende der Mediation<\/h2><p>(1) Das Mediationsverfahren endet, sobald die Parteien eine Abschlussvereinbarung zur L\u00f6sung des gesamten Konfliktstoffes nach \u00a7 12 Abs. 1 erzielt haben. Erzielen die Parteien nur eine Teileinigung wird das Verfahren hinsichtlich der \u00fcbrigen Teile des Konfliktstoffes fortgesetzt.<\/p><p>(2) Wenn nicht anders vereinbart, erkl\u00e4rt EUCON nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Parteien das Mediationsverfahren f\u00fcr beendet, wenn nach Ablauf von 90 Kalendertagen seit Beginn der Mediation keine Abschlussvereinbarung erzielt werden konnte, es sei denn, die Parteien setzen das Verfahren einvernehmlich fort.<\/p><p>(3) Der Mediator informiert die Parteien zwei Wochen vor Ablauf der Frist nach \u00a7 13 Abs. 2 \u00fcber die vorstehenden Regelungen zur Verfahrensbeendigung und unterrichtet EUCON dar\u00fcber. Er informiert EUCON dar\u00fcber, ob bzw. wie lange die Parteien das Verfahren weiter betreiben.<\/p><p>(4) Jede der Parteien kann nach der ersten Mediationssitzung jederzeit schriftlich das Mediationsverfahren gegen\u00fcber EUCON und dem Mediator beenden. Das Mediationsverfahren endet zwei Wochen nach Zugang dieser Erkl\u00e4rungen, es sei denn, das Mediationsverfahren wird vor Ablauf dieser Frist einvernehmlich fortgesetzt.<\/p><p>(5) Der Mediator kann den Mediatorvertrag gegen\u00fcber den Parteien nur aus wichtigem Grund k\u00fcndigen. In diesem Fall hat er vorab EUCON \u00fcber den wichtigen Grund zu informieren. Soweit die Parteien eine Fortsetzung der Mediation einvernehmlich w\u00fcnschen, gelten die \u00a7\u00a7 4 und 5 dieser Mediationsordnung entsprechend. Ansonsten erkl\u00e4rt EUCON nach R\u00fccksprache mit den Parteien das Mediationsverfahren f\u00fcr beendet.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">14. Vertraulichkeit<\/h2><p>(1) Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, behandeln die Parteien, ihre Berater, der Mediator, EUCON und ihre Mitarbeiter sowie an der Mediation beteiligte Dritte alle Angelegenheiten des Mediationsverfahrens einschlie\u00dflich seiner Durchf\u00fchrung und seines Ergebnisses vertraulich, es sei denn, es handelt sich um Informationen, \u00fcber die die jeweilige Partei bereits vor oder unabh\u00e4ngig vom Mediationsverfahren verf\u00fcgt hat oder die sie auch ohne Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens h\u00e4tte in Erfahrung bringen k\u00f6nnen. Dies gilt nicht, soweit eine Offenbarung solcher Umst\u00e4nde gesetzlich vorgeschrieben oder zur Umsetzung der Mediationsvereinbarung oder zur zwangsweisen Durchsetzung der Abschlussvereinbarung erforderlich ist.<\/p><p>(2) Mangels anderweitiger Parteivereinbarung und soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, d\u00fcrfen in beh\u00f6rdlichen, gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder \u00e4hnlichen Verfahren als Angriffs- oder Verteidigungsmittel sowie als Beweis nicht eingef\u00fchrt werden:<\/p><p>a) Dokumente, Stellungnahmen oder Mitteilungen, die im Zusammenhang mit der Mediation von der anderen Partei oder dem Mediator eingebracht wurden, es sei denn, dass die Partei, die sie zu verwenden beabsichtigt, \u00fcber diese Unterlagen bereits vor oder unabh\u00e4ngig vom Mediationsverfahren verf\u00fcgt oder auch ohne Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens erhalten h\u00e4tte bzw. sich h\u00e4tte verschaffen k\u00f6nnen;<\/p><p>b) Ansichten, Zugest\u00e4ndnisse und Vorschl\u00e4ge der anderen Partei oder des Mediators, die ausschlie\u00dflich im Zusammenhang mit der Mediation verlautbart wurden, sowie die Tatsache, dass sich die andere Partei in der Mediation bereit erkl\u00e4rt hat, einen Vergleich abzuschlie\u00dfen, oder ein Vergleichsangebot abgelehnt hat.<\/p><p>(3) EUCON ist berechtigt, Informationen \u00fcber das Mediationsverfahren in Statistiken aufzunehmen und im Rahmen ihres Medienangebotes (Brosch\u00fcren, Homepage, usw.) anonymisiert zu ver\u00f6ffentlichen. Dabei ist sicherzustellen, dass hieraus weder die Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten noch die Parteien identifiziert werden k\u00f6nnen.<\/p><p>(4) Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, darf keiner der am Mediationsverfahren Beteiligten in einem nachfolgenden (schieds-)gerichtlichen Verfahren als Zeuge f\u00fcr Tatsachen benannt werden, die das Mediationsverfahren oder einen in \u00a7 14 Abs. 2 genannten Umstand betreffen. Soweit der Mediator in einem sp\u00e4teren (schieds-)gerichtlichen Verfahren als Zeuge oder Sachverst\u00e4ndiger im Hinblick auf das Mediationsverfahren benannt wird, hat er zur Wahrung der Vertraulichkeit bestehende Aussageverweigerungsrechte in Anspruch zu nehmen, wenn er nicht ausdr\u00fccklich von allen Parteien von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden wird.<\/p><p>(5) Der Mediator wirkt darauf hin, dass alle an der Mediation Beteiligten, die nicht ohnehin an diese Mediationsordnung gebunden sind, sich verpflichten, die Vorgaben dieser vorstehenden Regelung zur Vertraulichkeit zu beachten.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">15. Honorar, Geb\u00fchren, Kosten<\/h2><p>(1) Sofern nicht anders vereinbart, tragen die Parteien die nach \u00a7 16 anfallenden Geb\u00fchren, das vereinbarte Honorar des Mediators nach \u00a7 17 einschlie\u00dflich dessen Auslagen, gegebenenfalls mit der Anmietung eines Mediationsraumes verbundene Kosten sowie etwaige mit dem Mediationsverfahren verbundene Auslagen aus der einverst\u00e4ndlichen Einbeziehung Dritter zu gleichen Teilen.<\/p><p>(2) Im \u00dcbrigen tr\u00e4gt jede Partei ihre Kosten selbst.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">16. Geb\u00fchren und Vorschuss<\/h2><p>(1) EUCON hat Anspruch auf eine Registrierungsgeb\u00fchr f\u00fcr die Einleitung des Verfahrens und die Kl\u00e4rung der Bereitschaft der Parteien, ein Mediationsverfahren durchzuf\u00fchren, sowie eine Verfahrensgeb\u00fchr f\u00fcr den Vorschlag und die Bestellung des Mediators sowie f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des \u00fcbrigen Verfahrens. Die Geb\u00fchren bemessen sich nach der zum Zeitpunkt der Einleitung des Mediationsverfahrens g\u00fcltigen Geb\u00fchren- und Honorarordnung der EUCON gem\u00e4\u00df Anlage.<\/p><p>(2) EUCON setzt nach Einleitung der Mediation und gegebenenfalls nach Anh\u00f6rung der Parteien einen vorl\u00e4ufigen Gegenstandswert fest und bestimmt die vorl\u00e4ufige H\u00f6he der Verfahrensgeb\u00fchr.<\/p><p>(3) Die Registrierungsgeb\u00fchr stellt EUCON dem Antragssteller, die Verfahrensgeb\u00fchr den Parteien zu gleichen Teilen in Rechnung.<\/p><p>(4) Nach Beginn des Mediationsverfahrens und der Ernennung des Mediators fordert EUCON in Abstimmung mit dem Mediator und gegebenenfalls nach Anh\u00f6rung der Parteien die Parteien schriftlich auf, einen Vorschuss auf das voraussichtliche Honorar und die Auslagen des Mediators sowie die zur Durchf\u00fchrung der Mediation erforderlichen Auslagen zu leisten. Reicht dieser nicht aus, kann EUCON weitere Vorsch\u00fcsse anfordern.<\/p><p>(5) EUCON ist berechtigt, das Mediationsverfahren bis zum Erhalt der Zahlungen auszusetzen.<\/p><p>(6) Nach Beendigung der Mediation setzt EUCON nach Anh\u00f6rung der Parteien den endg\u00fcltigen Gegenstandswert sowie die H\u00f6he der endg\u00fcltigen Verfahrensgeb\u00fchr fest, erstattet den Parteien etwaige \u00dcberzahlungen oder fordert von den Parteien etwaige Nachzahlungen ein.<\/p><p>(7) Die Parteien haften f\u00fcr die Geb\u00fchren als Gesamtschuldner.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">17. Honorar des Mediators<\/h2><p>(1) Das Honorar des Mediators bemisst sich nach seinem Zeitaufwand f\u00fcr die Mediation entsprechend der zum Zeitpunkt der Einleitung des Mediationsverfahrens g\u00fcltigen Geb\u00fchren- und Honorarordnung der EUCON gem\u00e4\u00df Anlage. Angemessene Auslagen des Mediators sind auf Nachweis zu erstatten.<\/p><p>(2) Nach Ende der Mediation teilt der Mediator EUCON den angefallenen Zeitaufwand sowie etwaige Auslagen mit. EUCON stellt das Honorar sowie etwaige Auslagen den Parteien unter Ber\u00fccksichtigung etwaiger Vorsch\u00fcsse anteilig in Rechnung.<\/p><p>(3) Die Parteien haften dem Mediator f\u00fcr das Honorar und die Auslagen als Gesamtschuldner. EUCON haftet nicht f\u00fcr die Zahlung des Mediatorenhonorars durch die Parteien gegen\u00fcber dem Mediator.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">18. Verj\u00e4hrung<\/h2><p>Die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen, die den Gegenstand des Mediationsverfahrens bilden, ist ab Beginn des Mediationsverfahrens nach \u00a7 3 bzw., soweit diese nicht bereits bei Beginn des Mediationsverfahrens den Gegenstand des Mediationsverfahrens bildeten, ab dem Zeitpunkt, in dem sie Gegenstand des Mediationsverfahrens wurden, bis zu dessen Ende nach \u00a7 13 gehemmt, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig und bei Beginn des Mediationsverfahrens eine wirksame Mediationsklausel oder Mediationsabrede bestand oder die Partei, die nicht die Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens nach dieser Mediationsordnung beantragt hat, sich auf die Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens eingelassen hat. Die Verj\u00e4hrung tritt fr\u00fchestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">19. Haftung<\/h2><p>(1) Der Mediator und EUCON haften gegen\u00fcber den Parteien nur f\u00fcr vors\u00e4tzliches Verhalten oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr die Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p><p>(2) EUCON haftet nicht f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Pflichten des Mediators aus dem Mediatorvertrag.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">20. Rechtswahl<\/h2><p>Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien und EUCON sowie zwischen dem Mediator und den Parteien unterliegen deutschem Recht.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">21. Mediations- und Schiedsklausel<\/h2><p>(1) F\u00fcr Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Mediationsordnung zwischen den Parteien und EUCON ist vorrangig ein Mediationsverfahren nach der Mediationsordnung der Deutschen Institution f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) durchzuf\u00fchren.<\/p><p>(2) F\u00fcr Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Mediator und einer oder mehrerer Parteien im Zusammengang mit der Durchf\u00fchrung der Mediation aufgrund des Mediatorvertrages oder hinsichtlich seiner Wirksamkeit ist ein Mediationsverfahren nach dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren.<\/p><p>(3) Soweit sich Streitigkeiten nach Abs. 1 oder Abs. 2 nicht durch das jeweils vorgesehene Mediationsverfahren l\u00f6sen lassen, werden diese nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endg\u00fcltig entschieden.<\/p><h2 style=\"text-align: left\">22. Inkrafttreten<\/h2><p>Diese Mediationsordnung tritt am 15. September 2024 in Kraft.<\/p><h2>23. Salvatorische Klausel<\/h2><p>Sollten einzelne Bestimmungen der Mediationsordnung ganz oder teilweise durchf\u00fchrbar oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p><p>An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung am n\u00e4chsten kommen, die EUCON mit der unwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass sich die Mediationsordnung als l\u00fcckenhaft erweist.<\/p><p><!-- Download 1 --><\/p><div class=\"call-to-action-content-wrapper clearfix\"><div class=\"call-to-action-content\" style=\"width: 60%\"><h3>EUCON Mediationsordnung<\/h3><\/div><p><a class=\"call-to-action-button\" title=\"Download\" href=\"https:\/\/www.eucon-institut.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/EUCON-Mediationsordnung-MedO_15-09-2024.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download PDF<\/a><\/p><\/div><p><!-- Download 2 --><\/p><div class=\"call-to-action-content-wrapper clearfix\"><div class=\"call-to-action-content\" style=\"width: 60%\"><h3>EUCON Mediation rules &#8211; English<\/h3><\/div><p>Download PDF (available soon)<\/p><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c7dce7c e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"c7dce7c\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-71d2e56 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"71d2e56\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h1><span style=\"color: #c2d500;font-family: inherit;font-size: 2rem\">Pr\u00e4ambel<\/span><\/h1>\n<p>Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten anstreben.<\/p>\n<p>EUCON begleitet Mediationen mit dem Ziel, Qualit\u00e4t, Transparenz und den z\u00fcgigen Ablauf des Mediationsverfahrens sicherzustellen. W\u00e4hrend des gesamten Mediationsverfahrens unterst\u00fctzt EUCON die Parteien und den Mediator in allen Angelegenheiten des Mediationsverfahrens. Mit der \u00dcbernahme der Mediation verpflichtet sich der Mediator, die Mediation nach Ma\u00dfgabe dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren. Im Rahmen des Mediationsverfahrens k\u00f6nnen die Parteien in Abstimmung mit dem Mediator Dritte mit einer objektiven und neutralen Bewertung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten oder Teilen hiervon beauftragen.<\/p>\n<p>Eine auf der Grundlage dieser Mediationsordnung durchgef\u00fchrte Mediation dauert in der Regel h\u00f6chstens 90 Kalendertage ab Beginn des Mediationsverfahrens.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">1. Anwendungsbereich<\/h2>\n<p>(1) Diese Mediationsordnung findet Anwendung, wenn die Parteien dies in einer selbstst\u00e4ndigen Vereinbarung (Mediationsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Mediationsklausel) vereinbart haben oder eine Partei die Durchf\u00fchrung eines Mediationsverfahrens nach dieser Mediationsordnung beantragt und die andere Partei sich darauf einl\u00e4sst.<\/p>\n<p>(2) Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, findet die bei Einleitung des Mediationsverfahrens g\u00fcltige Mediationsordnung der EUCON Anwendung.<\/p>\n<p>(3) Die Parteien k\u00f6nnen das Mediationsverfahren einvernehmlich entsprechend ihren individuellen Bed\u00fcrfnissen anpassen und insoweit von dieser Mediationsordnung abweichen.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">2. Einleitung der Mediation<\/h2>\n<p>(1) <span style=\"font-size: 18px\">Das Mediationsverfahren wird durch einen bei der Gesch\u00e4ftsstelle der EUCON einzureichenden schriftlichen Antrag einer Partei eingeleitet (Mediationsantrag). Der Mediationsantrag soll per E-Mail oder kann per Post oder Fax eingereicht werden.<\/span><\/p>\n<p>(2) Aus dem Mediationsantrag muss hervorgehen, dass er auf die Durchf\u00fchrung eines Mediationsverfahrens nach der Mediationsordnung der EUCON gerichtet ist. Er muss au\u00dferdem folgende Angaben enthalten:<\/p>\n<p>a) die Namen der Parteien sowie gegebenenfalls der anwaltlichen Vertreter, bei juristischen Personen auch die Namen der gesetzlichen Vertreter nebst deren Anschriften, Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen und Faxnummern und<\/p>\n<p>b) &nbsp;eine kurze Darstellung der Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit und die Angabe der geltend gemachten Anspr\u00fcche.<\/p>\n<p>(3) Der Mediationsantrag soll dar\u00fcber hinaus folgende Angaben enthalten:<\/p>\n<p>a) den vorl\u00e4ufigen Gegenstandswert;<\/p>\n<p>b) die Information, ob die Parteien sich auf einen einvernehmlichen Vorschlag f\u00fcr die Person des Mediators geeinigt haben sowie gegebenenfalls Name und Kontaktdaten dieses Mediators oder \u2013 falls noch keine Einigung \u00fcber die Person des Mediators vorliegt \u2013 gegebenenfalls gew\u00fcnschte Qualifikationen des Mediators;<\/p>\n<p>c) soweit vorhanden eine Kopie der Mediationsabrede oder der Mediationsklausel.<\/p>\n<p>(4) <span style=\"font-size: 18px\">Nach Entrichtung der Registrierungsgeb\u00fchr nach \u00a7 16 \u00fcbermittelt EUCON den Mediationsantrag unverz\u00fcglich der anderen Partei. Haben die Parteien eine Mediationsabrede getroffen oder eine Mediationsklausel vereinbart, muss, ansonsten soll die andere Partei zu dem Mediationsantrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Mediationsantrages Stellung nehmen. Sie soll insbesondere \u2013 soweit sich die Parteien nicht auf einen einvernehmlichen Vorschlag f\u00fcr die Person des Mediators geeinigt haben \u2013 gew\u00fcnschte Qualifikationen des Mediators mitteilen, sowie zum vorl\u00e4ufigen Gegenstandswert Stellung nehmen.<\/span><\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">3. Beginn der Mediation<\/h2>\n<p>Das Mediationsverfahren beginnt mit Zugang des Mediationsantrages bei der EUCON. EUCON informiert die Parteien \u00fcber den Zeitpunkt des Eingangs des Mediationsantrages.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">4. Bestellung des von den Parteien einvernehmlich vorgeschlagenen Mediators<\/h2>\n<p>(1) Haben die Parteien einvernehmlich einen Mediator vorgeschlagen, bestellt EUCON diesen f\u00fcr das Verfahren nach Einzahlung der Verfahrensgeb\u00fchr nach \u00a7 16, wenn<\/p>\n<p>1. sich aufgrund der nach \u00a7 6 offenzulegenden Umst\u00e4nde keine Zweifel an der Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t des Mediators ergeben oder die Parteien trotz dieser Zweifel nach umfassender Information einvernehmlich die Bestellung dieses Mediators w\u00fcnschen und dies nach dem anwendbaren Recht zul\u00e4ssig ist, und<\/p>\n<p>2. der Mediator schriftlich seine Bereitschaft gegen\u00fcber den Parteien und EUCON erkl\u00e4rt hat, die Mediation auf der Grundlage dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(2) Die Parteien stellen in eigener Verantwortung sicher, dass der Mediator die erforderliche fachliche Kompetenz f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Mediation besitzt, soweit von ihnen erw\u00fcnscht, \u00fcber eine Haftpflichtversicherung verf\u00fcgt, und das Mediationsverfahren im von den Parteien gew\u00fcnschten Zeitrahmen durchf\u00fchren kann.<\/p>\n<p>(3) Sofern von den Parteien die Bestellung mehrerer Mediatoren (Co-Mediation) gew\u00fcnscht ist, gelten die vorstehenden Abs\u00e4tze entsprechend.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">5. Vorschlag und Bestellung des Mediators durch EUCON<\/h2>\n<p>(1) Soweit die Parteien nicht einen Mediator gem\u00e4\u00df \u00a7 4 einvernehmlich vorschlagen, schl\u00e4gt EUCON den Parteien nach Einzahlung der Verfahrensgeb\u00fchr nach \u00a7 16 unter Beif\u00fcgung des jeweiligen Mediatorenprofils, der Angaben der jeweiligen Mediatoren nach \u00a7 6 sowie der Angabe, ob eine Haftpflichtversicherung besteht, bis zu drei Mediatoren vor, die die Anforderungen nach \u00a7 5 Abs. 6 erf\u00fcllen und die nach M\u00f6glichkeit die von den Parteien gew\u00fcnschten Qualifikationen aufweisen sollen.<\/p>\n<p>(2) Jede Partei teilt EUCON innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang der Vorschl\u00e4ge mit, in welcher Reihenfolge die vorgeschlagenen Mediatoren ihren Pr\u00e4ferenzen entsprechen und ob sie einzelne vorgeschlagene Mediatoren ablehnt.<\/p>\n<p>(3) EUCON bestellt den Mediator, der den von den Parteien mitgeteilten Pr\u00e4ferenzen beider Parteien am ehesten entspricht. Entsprechen zwei Mediatoren den mitgeteilten Pr\u00e4ferenzen beider Parteien in gleicher Weise, bestellt EUCON einen dieser Mediatoren. Wenn nur eine der Parteien ihre Pr\u00e4ferenzen rechtzeitig mitteilt, bestellt EUCON den Mediator aus der Vorschlagsliste, der den Pr\u00e4ferenzen dieser Partei am besten entspricht. Teilt keine der Parteien ihre Pr\u00e4ferenzen rechtzeitig mit, bestellt EUCON den Mediator nach eigenem Ermessen.<\/p>\n<p>(4) Kommt es nicht zu der Bestellung des Mediators durch EUCON, kann jede Partei beantragen, dass EUCON weitere Mediatoren vorschl\u00e4gt.<\/p>\n<p>(5) EUCON informiert die Parteien \u00fcber das Ergebnis des Verfahrens und teilt dem Mediator seine Bestellung mit.<\/p>\n<p>(6) Die Bestellung eines Mediators durch EUCON setzt voraus, dass<\/p>\n<p>1. sich keine Zweifel an der Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t des Mediators ergeben oder die Parteien trotz dieser Zweifel nach umfassender Information einvernehmlich die Bestellung des Mediators w\u00fcnschen und dies nach dem anwendbaren Recht zul\u00e4ssig ist;<\/p>\n<p>2. der Mediator schriftlich gegen\u00fcber EUCON erkl\u00e4rt hat, f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Mediation fachlich geeignet, bereit und in der Lage zu sein, die Mediation auf der Grundlage dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren und<\/p>\n<p>3. der Mediator mitteilt, ob f\u00fcr die Mediation eine Haftpflichtversicherung besteht.<\/p>\n<p>(7) EUCON kann den Parteien in geeigneten F\u00e4llen die Bestellung mehrerer Mediatoren vorschlagen. Sofern die Parteien die Bestellung mehrerer Mediatoren (Co-Mediation) w\u00fcnschen, gelten die vorstehenden Abs\u00e4tze entsprechend.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">6.&nbsp; Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t des Mediators<\/h2>\n<p>(1) Der Mediator hat den Parteien und EUCON alle Umst\u00e4nde offenzulegen, aus denen sich Zweifel an seiner Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t ergeben k\u00f6nnen. Diese Verpflichtung gilt f\u00fcr die Dauer des Mediationsverfahrens. Der Mediator ist insbesondere verpflichtet, die Parteien und EUCON vorab zu informieren, wenn er oder eine mit ihm in derselben Berufsaus\u00fcbungs- oder B\u00fcrogemeinschaft verbundene andere Person in derselben oder in einer anderen Sache eine Partei beraten hat oder ber\u00e4t.<\/p>\n<p>(2) Als Mediator darf nicht t\u00e4tig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache f\u00fcr eine Partei t\u00e4tig gewesen ist. Der Mediator darf auch nicht w\u00e4hrend oder nach der Mediation f\u00fcr eine Partei in derselben Sache t\u00e4tig werden.<\/p>\n<p>(3) Der Mediator darf abgesehen von dem nach dieser Mediationsordnung anfallenden Honorar keine Vorteile von einer Partei, deren Vertreter oder Dritten, die direkt oder indirekt an dem Gegenstand des Mediationsverfahrens interessiert sein k\u00f6nnen, entgegennehmen.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">7. Pflichten des Mediators<\/h2>\n<p>(1) Der Mediator ist mit der \u00dcbernahme der Mediation gegen\u00fcber den Parteien und EUCON verpflichtet, die Mediation auf Grundlage dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren und darf die Mediation nur \u00fcbernehmen, wenn er fachlich geeignet, bereit und in der Lage ist, die Mediation z\u00fcgig und entsprechend den Vorgaben dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(2) Der Mediator ist allen Parteien gleicherma\u00dfen verpflichtet. Er f\u00f6rdert die Kommunikation der Parteien und gew\u00e4hrleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Gleichzeitig wirkt er auf eine z\u00fcgige Beilegung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten hin. Im \u00dcbrigen liegt es im Ermessen des Mediators, auf welche Weise er unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 10 die Parteien bei der Beilegung des Konfliktes unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>(3) W\u00fcnschen die Parteien einvernehmlich, das Mediationsverfahren mit einem anderen Mediator fortzuf\u00fchren, k\u00f6nnen sie den Vertrag mit dem Mediator jederzeit beenden und einen anderen Mediator gem\u00e4\u00df \u00a7 4 vorschlagen oder erneut die Benennung von Mediatoren durch EUCON gem\u00e4\u00df \u00a7 5 beantragen.<\/p>\n<p>(4) Nach dem Ende der Mediation \u00fcbersendet der Mediator einen Abschlussbericht an den Vorstand der EUCON, der folgende Angaben enth\u00e4lt und vertraulich zu behandeln ist:<\/p>\n<p>a) Art des Konflikts<br>b) Gegenstandswert der Mediation<br>c) Dauer der Mediation<br>d) Art der Beendigung der Mediation<\/p>\n<p>(5) Ein Mediator darf in einem sich an das Mediationsverfahren anschlie\u00dfenden Schiedsverfahren, das ganz oder teilweise den Gegenstand des Mediationsverfahrens betrifft, nur mit der ausdr\u00fccklichen Zustimmung beider Parteien als Schiedsrichter t\u00e4tig werden.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">8. Pflichten der Parteien<\/h2>\n<p>(1) Haben die Parteien zur Kl\u00e4rung ihrer Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten die Durchf\u00fchrung eines Mediationsverfahrens vereinbart, ist dieses vor Einleitung eines gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahrens \u00fcber den Gegenstand des Mediationsverfahrens durchzuf\u00fchren. Dies gilt nicht f\u00fcr gerichtliche Eilverfahren und wenn die Einleitung eines (schieds-)gerichtlichen Verfahrens zur Wahrung einer Ausschlussfrist erforderlich ist. Soweit die Einleitung eines (schieds-)gerichtlichen Verfahrens zur Wahrung einer Ausschlussfrist erforderlich sein sollte, die Aufrechnung mit einer den Gegenstand des Mediationsverfahrens betreffenden Forderung in einem (schieds-)gerichtlichen Verfahren erkl\u00e4rt wird oder bei Abschluss der Mediationsabrede oder Mediationsklausel bereits (schieds-)gerichtliche Verfahren anh\u00e4ngig sind, beantragen die Parteien f\u00fcr die Dauer des Mediationsverfahrens das Ruhen des (schieds-)gerichtlichen Verfahrens.<\/p>\n<p>(2) Die Pflicht zur vorrangigen Durchf\u00fchrung der Mediation nach Abs. 1 endet mit dem Ende der Mediation gem\u00e4\u00df \u00a7 13. Sofern eine Partei die Mitwirkung an der Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens pflichtwidrig verweigert, ist die andere Partei berechtigt, eine Klage oder Schiedsklage \u00fcber den Gegenstand des Mediationsverfahrens zu erheben bzw. das ruhende (schieds-)gerichtliche Verfahren fortzusetzen. Als eine solche pflichtwidrig verweigerte Mitwirkung ist auch anzusehen, wenn die andere Partei zum Mediationsantrag nicht innerhalb der Frist des \u00a7 2 Abs. 4 S. 2 Stellung nimmt oder ihre Verpflichtung gem\u00e4\u00df \u00a7 16, die anteilige Verfahrensgeb\u00fchr zu bezahlen, nicht innerhalb von EUCON gesetzter Frist erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>(3) Die Parteien wirken an der z\u00fcgigen Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens mit, tragen die Kosten des Verfahrens entsprechend \u00a7 15 und beachten die Vertraulichkeit nach \u00a7 14.<\/p>\n<p>(4) Sollte nach Meinung einer Partei eine Einigung endg\u00fcltig ausscheiden oder eine Fortsetzung des Mediationsverfahrens aus anderen Gr\u00fcnden sinnlos geworden sein, offenbart sie diese Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich dem Mediator und m\u00f6glichst der anderen Partei.<\/p>\n<p>(5) Die Parteien beurteilen m\u00f6glichst innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Verfahrens die T\u00e4tigkeit des Mediators und der EUCON und teilen EUCON diese Bewertung mit.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">9. Verfahrensplan, Vorbereitung der Mediationssitzung<\/h2>\n<p>(1) Der Mediator legt im Einvernehmen mit den Parteien die Verfahrenssprache, die Regeln der Kommunikation, Zeit, Ort und Dauer der einzelnen Mediationssitzungen sowie etwaige weitere Verfahrensschritte fest. Hierzu erstellt der Mediator unverz\u00fcglich einen Verfahrensplan.<\/p>\n<p>(2) Sollte eine \u00c4nderung erforderlich werden, wird der Verfahrensplan entsprechend angepasst.<\/p>\n<p>(3) Der Mediator informiert EUCON unverz\u00fcglich \u00fcber den Verfahrensplan sowie etwaige \u00c4nderungen.<\/p>\n<p>(4) Der Mediator analysiert in Vorbereitung der Mediationssitzung die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten. Er kann im Einvernehmen mit den Parteien etwaige notwendige Informationen bei diesen einholen. Er vereinbart mit den Parteien, wer an der Mediationssitzung teilnehmen wird, und trifft sonstige f\u00fcr eine effektive Durchf\u00fchrung der Mediationssitzung erforderliche Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>(5) Die Parteien stellen sich gegenseitig sowie dem Mediator s\u00e4mtliche Korrespondenz, Unterlagen oder sonstige Informationen zur Verf\u00fcgung, die sie in die Mediation einf\u00fchren. Der Mediator kann \u2013 nach vorheriger ausdr\u00fccklicher Zustimmung aller Parteien \u2013 vertrauliche Informationen in schriftlicher Form (insbesondere zum Sachverhalt und den Interessen der Parteien) sowie Vorschl\u00e4ge zur L\u00f6sung des Konflikts entgegen nehmen, die der jeweils anderen Partei nicht \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">10. Durchf\u00fchrung der Mediationssitzung<\/h2>\n<p>(1) Der Mediator er\u00f6rtert mit den Parteien zu Beginn der ersten Mediationssitzung die Grundz\u00fcge des Mediationsverfahrens, seine Rolle als Mediator, den geplanten Ablauf, die voraussichtlichen Kosten, die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die M\u00f6glichkeit einer Vertraulichkeitsvereinbarung.<\/p>\n<p>(2) Mediationssitzungen finden grunds\u00e4tzlich in pers\u00f6nlicher Anwesenheit der Parteien statt. Soweit Vertreter der Parteien teilnehmen sollen diese mit dem Gegenstand des Mediationsverfahrens vertraut und zur einvernehmlichen Regelung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten bevollm\u00e4chtigt sein. Auf Seiten einer Partei k\u00f6nnen in Abstimmung mit der anderen Partei weitere Personen teilnehmen, die \u2013 soweit eine Partei dies w\u00fcnscht \u2013 eine Vertraulichkeitserkl\u00e4rung entsprechend \u00a7 14 abzugeben haben. Auf einvernehmlichen Wunsch der Parteien erstellt der Mediator ein Protokoll, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Sitzung festgehalten werden.<\/p>\n<p>(3) Der Mediator kann nach vorheriger ausdr\u00fccklicher Zustimmung aller Parteien vertrauliche Einzelgespr\u00e4che mit diesen f\u00fchren.<\/p>\n<p>(4) In geeigneten F\u00e4llen weist der Mediator die Parteien darauf hin, dass im Rahmen des Mediationsverfahrens Dritte mit einer objektiven und neutralen Bewertung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten oder Teilen hiervon beauftragt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>(5) Der Mediator kann im Ausnahmefall Vorschl\u00e4ge zur abschlie\u00dfenden L\u00f6sung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten unterbreiten, wenn alle Parteien dies ausdr\u00fccklich w\u00fcnschen und der Mediator die Parteien \u00fcber seinen Rollenwechsel und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen aufgekl\u00e4rt hat. Der Mediator muss dabei insbesondere Einvernehmen dar\u00fcber erzielen, ob dem L\u00f6sungsvorschlag bestimmte (z. B. rechtliche) Bewertungsma\u00dfst\u00e4be zugrunde gelegt werden sollen, inwieweit er einzelne Informationen aus vertraulichen Unterlagen oder Einzelgespr\u00e4chen f\u00fcr den L\u00f6sungsvorschlag ber\u00fccksichtigen kann und dass insoweit eine Begr\u00fcndung des L\u00f6sungsvorschlages nicht erfolgt.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">11. Kombination mit evaluativen Verfahren<\/h2>\n<p>(1) Die Parteien k\u00f6nnen in Abstimmung mit dem Mediator Dritte mit einer objektiven und neutralen Bewertung der Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten oder Teilen hiervon beauftragen. Zu den Verfahren in diesem Sinne z\u00e4hlt jede Art neutraler Evaluation einschlie\u00dflich eingeschr\u00e4nkt oder vollst\u00e4ndig bindender Verfahren.<\/p>\n<p>(2) Der Dritte soll sich zur z\u00fcgigen Durchf\u00fchrung der Bewertung nach objektiven Ma\u00dfst\u00e4ben aufgrund eines fairen Verfahrens und zur Wahrung der Vertraulichkeit nach \u00a7 14 verpflichten sowie seine Unabh\u00e4ngigkeit und die erforderliche oder gew\u00fcnschte fachliche Eignung zusichern. Die Beauftragung erfolgt gemeinschaftlich durch die Parteien in deren Verantwortung. Sie haben die dadurch verursachten Kosten (insbesondere Honorar und Auslagen) zu tragen.<\/p>\n<p>(3) Der Mediator informiert EUCON \u00fcber die Beauftragung eines Dritten sowie \u00fcber den Abschluss dessen T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">12.&nbsp; Abschlussvereinbarung<\/h2>\n<p>(1) Erzielen die Parteien eine Einigung \u00fcber ihre Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten (Abschlussvereinbarung), soll diese in eine schriftliche Vereinbarung in der abschlie\u00dfenden Mediationssitzung zwischen den Parteien aufgenommen werden. Die Abschlussvereinbarung soll eine umfassende und abschlie\u00dfende Regelung des gesamten w\u00e4hrend des Mediationsverfahrens benannten Konfliktstoffes enthalten. Wird die Abschlussvereinbarung in dieser Mediationssitzung nicht in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien aufgenommen, erstellt der Mediator auf Wunsch der Parteien im Einvernehmen mit den Parteien \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 ein von den Parteien zu unterzeichnendes Protokoll \u00fcber die Eckpunkte der Einigung.<\/p>\n<p>(2) Der Mediator wirkt bei der Formulierung der Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit. Er er\u00f6rtert mit den Parteien die Vorteile des sog. Ein-Text-Verfahrens und bietet dieses den Parteien an. Der Mediator hat den Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, zu empfehlen, die Vereinbarung durch externe Berater, insbesondere Rechtsanw\u00e4lte, \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen, und diese Empfehlung zu dokumentieren.<\/p>\n<p>(3) Der Mediator informiert die Parteien \u00fcber die M\u00f6glichkeit einer zwangsweisen Durchsetzung der Abschlussvereinbarung und wirkt m\u00f6glichst darauf hin, dass die Abschlussvereinbarung eine Mediationsklausel oder eine andere angemessene Form der au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung vorsieht.<\/p>\n<p>(4) K\u00f6nnen die Parteien keine Gesamteinigung erzielen, regt der Mediator eine Teileinigung an. Sollte diese ebenfalls nicht m\u00f6glich sein, gibt der Mediator auf Wunsch der Parteien eine Empfehlung f\u00fcr das weitere Verfahren nach Ende der Mediation ab.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">13. Ende der Mediation<\/h2>\n<p>(1) Das Mediationsverfahren endet, sobald die Parteien eine Abschlussvereinbarung zur L\u00f6sung des gesamten Konfliktstoffes nach \u00a7 12 Abs. 1 erzielt haben. Erzielen die Parteien nur eine Teileinigung wird das Verfahren hinsichtlich der \u00fcbrigen Teile des Konfliktstoffes fortgesetzt.<\/p>\n<p>(2) Wenn nicht anders vereinbart, erkl\u00e4rt EUCON nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Parteien das Mediationsverfahren f\u00fcr beendet, wenn nach Ablauf von 90 Kalendertagen seit Beginn der Mediation keine Abschlussvereinbarung erzielt werden konnte, es sei denn, die Parteien setzen das Verfahren einvernehmlich fort.<\/p>\n<p>(3) Der Mediator informiert die Parteien zwei Wochen vor Ablauf der Frist nach \u00a7 13 Abs. 2 \u00fcber die vorstehenden Regelungen zur Verfahrensbeendigung und unterrichtet EUCON dar\u00fcber. Er informiert EUCON dar\u00fcber, ob bzw. wie lange die Parteien das Verfahren weiter betreiben.<\/p>\n<p>(4) Jede der Parteien kann nach der ersten Mediationssitzung jederzeit schriftlich das Mediationsverfahren gegen\u00fcber EUCON und dem Mediator beenden. Das Mediationsverfahren endet zwei Wochen nach Zugang dieser Erkl\u00e4rungen, es sei denn, das Mediationsverfahren wird vor Ablauf dieser Frist einvernehmlich fortgesetzt.<\/p>\n<p>(5) Der Mediator kann den Mediatorvertrag gegen\u00fcber den Parteien nur aus wichtigem Grund k\u00fcndigen. In diesem Fall hat er vorab EUCON \u00fcber den wichtigen Grund zu informieren. Soweit die Parteien eine Fortsetzung der Mediation einvernehmlich w\u00fcnschen, gelten die \u00a7\u00a7 4 und 5 dieser Mediationsordnung entsprechend. Ansonsten erkl\u00e4rt EUCON nach R\u00fccksprache mit den Parteien das Mediationsverfahren f\u00fcr beendet.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">14. Vertraulichkeit<\/h2>\n<p>(1) Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, behandeln die Parteien, ihre Berater, der Mediator, EUCON und ihre Mitarbeiter sowie an der Mediation beteiligte Dritte alle Angelegenheiten des Mediationsverfahrens einschlie\u00dflich seiner Durchf\u00fchrung und seines Ergebnisses vertraulich, es sei denn, es handelt sich um Informationen, \u00fcber die die jeweilige Partei bereits vor oder unabh\u00e4ngig vom Mediationsverfahren verf\u00fcgt hat oder die sie auch ohne Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens h\u00e4tte in Erfahrung bringen k\u00f6nnen. Dies gilt nicht, soweit eine Offenbarung solcher Umst\u00e4nde gesetzlich vorgeschrieben oder zur Umsetzung der Mediationsvereinbarung oder zur zwangsweisen Durchsetzung der Abschlussvereinbarung erforderlich ist.<\/p>\n<p>(2) Mangels anderweitiger Parteivereinbarung und soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, d\u00fcrfen in beh\u00f6rdlichen, gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder \u00e4hnlichen Verfahren als Angriffs- oder Verteidigungsmittel sowie als Beweis nicht eingef\u00fchrt werden:<\/p>\n<p>a) Dokumente, Stellungnahmen oder Mitteilungen, die im Zusammenhang mit der Mediation von der anderen Partei oder dem Mediator eingebracht wurden, es sei denn, dass die Partei, die sie zu verwenden beabsichtigt, \u00fcber diese Unterlagen bereits vor oder unabh\u00e4ngig vom Mediationsverfahren verf\u00fcgt oder auch ohne Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens erhalten h\u00e4tte bzw. sich h\u00e4tte verschaffen k\u00f6nnen;<\/p>\n<p>b) Ansichten, Zugest\u00e4ndnisse und Vorschl\u00e4ge der anderen Partei oder des Mediators, die ausschlie\u00dflich im Zusammenhang mit der Mediation verlautbart wurden, sowie die Tatsache, dass sich die andere Partei in der Mediation bereit erkl\u00e4rt hat, einen Vergleich abzuschlie\u00dfen, oder ein Vergleichsangebot abgelehnt hat.<\/p>\n<p>(3) EUCON ist berechtigt, Informationen \u00fcber das Mediationsverfahren in Statistiken aufzunehmen und im Rahmen ihres Medienangebotes (Brosch\u00fcren, Homepage, usw.) anonymisiert zu ver\u00f6ffentlichen. Dabei ist sicherzustellen, dass hieraus weder die Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten noch die Parteien identifiziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>(4) Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, darf keiner der am Mediationsverfahren Beteiligten in einem nachfolgenden (schieds-)gerichtlichen Verfahren als Zeuge f\u00fcr Tatsachen benannt werden, die das Mediationsverfahren oder einen in \u00a7 14 Abs. 2 genannten Umstand betreffen. Soweit der Mediator in einem sp\u00e4teren (schieds-)gerichtlichen Verfahren als Zeuge oder Sachverst\u00e4ndiger im Hinblick auf das Mediationsverfahren benannt wird, hat er zur Wahrung der Vertraulichkeit bestehende Aussageverweigerungsrechte in Anspruch zu nehmen, wenn er nicht ausdr\u00fccklich von allen Parteien von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden wird.<\/p>\n<p>(5) Der Mediator wirkt darauf hin, dass alle an der Mediation Beteiligten, die nicht ohnehin an diese Mediationsordnung gebunden sind, sich verpflichten, die Vorgaben dieser vorstehenden Regelung zur Vertraulichkeit zu beachten.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">15. Honorar, Geb\u00fchren, Kosten<\/h2>\n<p>(1) Sofern nicht anders vereinbart, tragen die Parteien die nach \u00a7 16 anfallenden Geb\u00fchren, das vereinbarte Honorar des Mediators nach \u00a7 17 einschlie\u00dflich dessen Auslagen, gegebenenfalls mit der Anmietung eines Mediationsraumes verbundene Kosten sowie etwaige mit dem Mediationsverfahren verbundene Auslagen aus der einverst\u00e4ndlichen Einbeziehung Dritter zu gleichen Teilen.<\/p>\n<p>(2) Im \u00dcbrigen tr\u00e4gt jede Partei ihre Kosten selbst.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">16. Geb\u00fchren und Vorschuss<\/h2>\n<p>(1) EUCON hat Anspruch auf eine Registrierungsgeb\u00fchr f\u00fcr die Einleitung des Verfahrens und die Kl\u00e4rung der Bereitschaft der Parteien, ein Mediationsverfahren durchzuf\u00fchren, sowie eine Verfahrensgeb\u00fchr f\u00fcr den Vorschlag und die Bestellung des Mediators sowie f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des \u00fcbrigen Verfahrens. Die Geb\u00fchren bemessen sich nach der zum Zeitpunkt der Einleitung des Mediationsverfahrens g\u00fcltigen Geb\u00fchren- und Honorarordnung der EUCON gem\u00e4\u00df Anlage.<\/p>\n<p>(2) EUCON setzt nach Einleitung der Mediation und gegebenenfalls nach Anh\u00f6rung der Parteien einen vorl\u00e4ufigen Gegenstandswert fest und bestimmt die vorl\u00e4ufige H\u00f6he der Verfahrensgeb\u00fchr.<\/p>\n<p>(3) Die Registrierungsgeb\u00fchr stellt EUCON dem Antragssteller, die Verfahrensgeb\u00fchr den Parteien zu gleichen Teilen in Rechnung.<\/p>\n<p>(4) Nach Beginn des Mediationsverfahrens und der Ernennung des Mediators fordert EUCON in Abstimmung mit dem Mediator und gegebenenfalls nach Anh\u00f6rung der Parteien die Parteien schriftlich auf, einen Vorschuss auf das voraussichtliche Honorar und die Auslagen des Mediators sowie die zur Durchf\u00fchrung der Mediation erforderlichen Auslagen zu leisten. Reicht dieser nicht aus, kann EUCON weitere Vorsch\u00fcsse anfordern.<\/p>\n<p>(5) EUCON ist berechtigt, das Mediationsverfahren bis zum Erhalt der Zahlungen auszusetzen.<\/p>\n<p>(6) Nach Beendigung der Mediation setzt EUCON nach Anh\u00f6rung der Parteien den endg\u00fcltigen Gegenstandswert sowie die H\u00f6he der endg\u00fcltigen Verfahrensgeb\u00fchr fest, erstattet den Parteien etwaige \u00dcberzahlungen oder fordert von den Parteien etwaige Nachzahlungen ein.<\/p>\n<p>(7) Die Parteien haften f\u00fcr die Geb\u00fchren als Gesamtschuldner.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">17. Honorar des Mediators<\/h2>\n<p>(1) Das Honorar des Mediators bemisst sich nach seinem Zeitaufwand f\u00fcr die Mediation entsprechend der zum Zeitpunkt der Einleitung des Mediationsverfahrens g\u00fcltigen Geb\u00fchren- und Honorarordnung der EUCON gem\u00e4\u00df Anlage. Angemessene Auslagen des Mediators sind auf Nachweis zu erstatten.<\/p>\n<p>(2) Nach Ende der Mediation teilt der Mediator EUCON den angefallenen Zeitaufwand sowie etwaige Auslagen mit. EUCON stellt das Honorar sowie etwaige Auslagen den Parteien unter Ber\u00fccksichtigung etwaiger Vorsch\u00fcsse anteilig in Rechnung.<\/p>\n<p>(3) Die Parteien haften dem Mediator f\u00fcr das Honorar und die Auslagen als Gesamtschuldner. EUCON haftet nicht f\u00fcr die Zahlung des Mediatorenhonorars durch die Parteien gegen\u00fcber dem Mediator.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">18. Verj\u00e4hrung<\/h2>\n<p>Die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen, die den Gegenstand des Mediationsverfahrens bilden, ist ab Beginn des Mediationsverfahrens nach \u00a7 3 bzw., soweit diese nicht bereits bei Beginn des Mediationsverfahrens den Gegenstand des Mediationsverfahrens bildeten, ab dem Zeitpunkt, in dem sie Gegenstand des Mediationsverfahrens wurden, bis zu dessen Ende nach \u00a7 13 gehemmt, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig und bei Beginn des Mediationsverfahrens eine wirksame Mediationsklausel oder Mediationsabrede bestand oder die Partei, die nicht die Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens nach dieser Mediationsordnung beantragt hat, sich auf die Durchf\u00fchrung des Mediationsverfahrens eingelassen hat. Die Verj\u00e4hrung tritt fr\u00fchestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">19. Haftung<\/h2>\n<p>(1) Der Mediator und EUCON haften gegen\u00fcber den Parteien nur f\u00fcr vors\u00e4tzliches Verhalten oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr die Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<p>(2) EUCON haftet nicht f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Pflichten des Mediators aus dem Mediatorvertrag.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">20. Rechtswahl<\/h2>\n<p>Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien und EUCON sowie zwischen dem Mediator und den Parteien unterliegen deutschem Recht.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">21. Mediations- und Schiedsklausel<\/h2>\n<p>(1) F\u00fcr Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Mediationsordnung zwischen den Parteien und EUCON ist vorrangig ein Mediationsverfahren nach der Mediationsordnung der Deutschen Institution f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Mediator und einer oder mehrerer Parteien im Zusammengang mit der Durchf\u00fchrung der Mediation aufgrund des Mediatorvertrages oder hinsichtlich seiner Wirksamkeit ist ein Mediationsverfahren nach dieser Mediationsordnung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(3) Soweit sich Streitigkeiten nach Abs. 1 oder Abs. 2 nicht durch das jeweils vorgesehene Mediationsverfahren l\u00f6sen lassen, werden diese nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endg\u00fcltig entschieden.<\/p>\n<h2 style=\"text-align: left\">22. Inkrafttreten<\/h2>\n<p>Diese Mediationsordnung tritt am 15. September 2024 in Kraft.<\/p>\n<h2>23. Salvatorische Klausel<\/h2>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen der Mediationsordnung ganz oder teilweise durchf\u00fchrbar oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung am n\u00e4chsten kommen, die EUCON mit der unwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass sich die Mediationsordnung als l\u00fcckenhaft erweist.<\/p><div class=\"call-to-action-content-wrapper clearfix\">\n<\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EUCON-Mediationsordnung in der Fassung vom 15. 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