Wichtiger Hinweis

Ein Güteantrag kann bei EUCON durch Post, Fax (089 / 57 86 95 38) oder E-Mail (antrag@eucon-institut.de) eingereicht werden. Bei postalischer Antragstellung ist zu beachten, dass EUCON – im Gegensatz zu den Gerichten – keinen Nachtbriefkasten unterhält. Eine vorherige Information der EUCON über eine beabsichtigte Antragstellung ist empfehlenswert. Dem Antragsteller wird in dessen Interesse dringend empfohlen, einen Güteantrag rechtzeitig zu stellen, zumal gem. Ziffer 2.4 der EUCON-Güteverfahrensordnung der Nachweis der rechtzeitigen Einreichung des Güteantrags dem Antragsteller obliegt.

EUCON Muster-Güteantrag

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