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FAQs - HÄufige Fragen und Antworten

Woher kommt der Begriff der Mediation?
Was ist Wirtschaftsmediation bzw. Business-Mediation?
Welche konkreten Anwendungsbereiche für die Wirtschaftsmediation gibt es?
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Mediationsverfahren und einem Gerichtsverfahren?
Was ist der Unterschied zwischen einem Mediationsverfahren und einem Schlichtungsverfahren?
Was ist ein Schiedsgericht?
Wie komme ich an einen Mediator?
Wie werde ich Mediator/in?

 
Woher kommt der Begriff der Mediation?

Der Begriff „Mediation“ kommt aus der englischen Sprache. „mediation“ bedeutet direkt übersetzt „Vermittlung“, „to mediate“ ist „vermitteln“.

Was ist Wirtschaftsmediation bzw. Business-Mediation?

Wirtschaftsmediation ist Mediation bei Streitigkeiten im Wirtschaftsleben. Deswegen hat sich alternativ auch der Terminus "Business-Mediation" eingebürgert. Dies können Konflikte zwischen Unternehmen sein, aber auch Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Privatpersonen als Kunden. Unter den Begriff der Wirtschaftsmediation fällt neben der Mediation außerbetrieblicher Streitigkeiten auch die alternative Konfliktbeilegung innerbetrieblicher Auseinandersetzungen wie beispielsweise Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Gesellschafterkonflikte.

Die Bandbreite der mit Hilfe der Wirtschaftsmediation beigelegter Konflikte liegt im gesamten Bereich wirtschaftsrechtlicher und/oder wirtschaftlicher Auseinandersetzungen.

Neben der Wirtschaftsmediation gibt es beispielsweise die Familienmediation (bei Konflikten in der Ehe und Familie, bei Scheidung und familienrechtlichen Fragen), die Schulmediation (Mediation von Konflikten an Schulen), die Umweltmediation (bei Konflikten im Umweltrecht, im öffentlich-rechtlichen Bereich) sowie den Begriff des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA), bei dem es um die Herbeiführung eines Ausgleichs zwischen Täter und Opfer im Bereich des Strafrechts geht.

Welche konkreten Anwendungsbereiche für die
Wirtschaftsmediation gibt es?


Konkrete Anwendungsbereiche für die Wirtschaftsmediation sind zum Beispiel: Auf Zusammenarbeit angelegte Rechtsverhältnisse, Errichtung von Großanlagen, großvolumige Real Estate Asset Deals, Vertriebsverträge, Zuliefererverträge, Entwicklungsgemeinschaften, Verhältnis unter Gesellschaftern, Verhältnis Gesellschafter/Geschäftsführer, Verhältnis Vorgesetzter/Mitarbeiter, Generationenwechsel im Unternehmen, Wettbewerbsstreitigkeiten, Erbauseinadersetzungen u.v.m.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Mediationsverfahren und einem Gerichtsverfahren?

Das Zivilgerichtsverfahren ist ein öffentliches Verfahren vor einem staatlichen Gericht und im Gegensatz zur Mediation nicht vertraulich.

In einem Gerichtsverfahren entscheidet ein Richter / eine Richterin über den Ausgang des Rechtsstreits, während bei der Mediation ein von den im Konflikt befindlichen Parteien gemeinsam gewählter Mediator die Verhandlungen begleitet und die Parteien selbst bestimmen, wie ihr Konflikt beigelegt werden kann.

Im Gerichtsverfahren werden allein am Recht ausgerichtete Sachverhalte vergangenheitsbezogen und systemimmanent konfrontativ beleuchtet. Die Mediation berücksichtigt neben den rechtlichen Aspekten die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Parteien, die hinter den Auseinandersetzungen liegen und richtet den Blick auf eine Lösung, die der Zukunft standhält.

Das Gerichtsverfahren ist ein förmliches Verfahren, was oft dazu führt, dass aus prozessualen Gründen ein unbefriedigendes oder gar den Interessen beider Parteien zuwiderlaufendes Urteil den Streit beendet. Die Mediation ist ein nicht förmliches Verfahren; hier gibt es keine Verfahrenszwänge.

In einem Gerichtsverfahren werden in der Beweisaufnahme Sachverhalte der Vergangenheit ermittelt und häufig Entscheidungen durch Sachverständige herbeigeführt. Die Mediation kennt keine förmliche Beweisaufnahme. Sachverständige können auf Wunsch der Parteien hinzugezogen werden, treffen aber kein für die Parteien bindendes Urteil.

Mit Beendigung eines Gerichtsverfahrens bleibt erfahrungsgemäß die Spannung zwischen den Parteien erhalten; bei der Mediation wird diese Spannung durch die gemeinsam gefundene Lösung beseitigt. Aus einem Gerichtsverfahren gehen eine oder beide Parteien als Verlierer hervor; bei der Mediation können beide Parteien nur gewinnen.

Ein Gerichtsverfahren läuft nach festen Grundsätzen ab. Die Mediation ist flexibel und bringt alle Techniken der Verhandlung (Visualisierung, Einzelgespräche usw.) in die Verhandlungen ein.

Ein Gerichtsverfahren dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Der Gang durch die Instanzen kann auch jahrelangen Kampf bedeuten. Die Mediation ist durchschnittlich innerhalb von zwei bis vier Verhandlungstagen abgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Mediationsverfahren und einem Schlichtungsverfahren?

Das Schlichtungsverfahren ist ein Verfahren zur Beilegung von Konflikten.
Im Bayerischen Schlichtungsgesetz beispielsweise ist für bestimmte Streitigkeiten (zum Beispiel für Nachbarschaftsstreitigkeiten besonderer Art) der Versuch einer Schlichtung vor einer öffentlich bestellten Schlichtungsstelle als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine gerichtliche Auseinandersetzung eingeführt.
Der Hintergrund dieser Regelung liegt darin, die Gerichte zu entlasten und eine frühe Lösung mit Hilfe einer anderen als der gerichtlichen Stelle herbeizuführen. Die Funktion als Schlichtungsstelle können Anwälte oder Notare übernehmen.
Insgesamt läuft das Schlichtungsverfahren nach förmlichen Regeln ab und stellt eine lobenswerte, aber weit unter den Möglichkeiten einer Mediation liegende Auslagerung der Streitbeilegung von den Gerichten dar.

Was ist ein Schiedsgericht?

Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das an die Stelle der staatlichen Gerichte tritt (z.B. Schiedsgerichte der IHKs).

Auch das EUCON-Institut kann als Schiedsrichterstelle eingesetzt werden.

Das schiedsgerichtliche Verfahren kann nur aufgrund einer rechtsgültigen Schiedsgerichtsklausel oder einem Schiedsvertrag eingeleitet werden. Das Verfahren kann mit einem Schiedsurteil oder einem Schiedsvergleich abgeschlossen werden. Der Schiedsspruch wird ähnlich wie ein Urteil von dem oder den Schiedsrichtern gefällt und stellt eine endgültige Entscheidung des Rechtsstreits dar. Die Entscheidung wird damit wie bei einem zivilgerichtlichen Verfahren nicht von den Parteien, sondern von Dritten herbeigeführt und basiert auf einem förmlichen, prozessualen Zwängen unterliegenden Verfahren.

Wie komme ich an einen Mediator?

Wenn Sie in einen Konflikt involviert sind und eine Streitbeilegung durch Mediation erwägen, können Sie sich an das EUCON-Institut wenden.

Wir schlagen Ihnen für Ihr Problem geeignete Mediatoren vor und geben Ihnen Zugriff auf unseren Mediatorenpool.

Wir erläutern Ihnen und der anderen Partei den Ablauf einer Mediation und erörtern Fragen, die Sie zur Mediation haben. Entscheiden Sie und die andere Partei sich, ein Mediationsverfahren durchzuführen, schlägt Ihnen EUCON drei potentielle Mediatoren vor. Gemeinsam mit der anderen Partei einigen Sie sich auf eine Person, die sodann zeitnah und schnell das Verfahren einleiten und durchführen wird.

Wie werde ich Mediator/in?

EUCON bietet über die EUCON-Akademie selbst eine hochwertige Ausbildung zum Wirtschaftsmediator an und zertifiziert auch andere geeignete Ausbildungswege.

Fragen Sie uns, wir bemühen uns, Ihnen einen für Sie passenden Fortbildungsweg vorzuschlagen