Mediation im Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht spiegelt ein Konfliktfeld wider, welches wie kaum ein anderes von der Existenzgefährdung Betroffener wie Beschuldigter begleitet ist. Entsprechend emotional und auch belastet verhalten sich die Kontrahenten, begleitet meist von juristischen Vertretern ihrer Versicherer, die pragmatisch, häufig abweichende Interessen verfolgen. EUCON und Paradigma-Institut bieten ein Mediationsverfahren an für den Bereich Arzthaftungsrecht als Kombination des Allparteiengutachtens (early neutral medical evaluation) und Mediation als effiziente Alternative zum Gerichtsverfahren unter höchsten Qualitätsstandards. Für den Ablauf der Mediation ist das EUCON Institut verantwortlich, für das Erstellen des Allparteiengutachten das Paradigma-Institut – ein Institut für unparteiische medizinisch-wissenschaftliche Gutachten. Der Gutachter begleitet zusammen mit dem Mediator das gesamte Verfahren. Eine Besonderheit des Allparteiengutachtens liegt darin, dass es zu Beginn des Mediationsverfahrens nicht endgültig abgeschlossen ist, sondern während des gesamten Verfahrens fortgeführt und ergänzt werden kann. Ablauf der Mediation
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